Als Wettbewerbsfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit eines Landes, eines Sektors oder eines Unternehmens, im nationalen oder internationalen Wettbewerb zu bestehen.
Unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit
Generell gilt ein Unternehmen dann als wettbewerbsfähig, wenn es seine Produkte auf einem bestimmten Markt entweder zu ähnlichen
Preisen absetzen kann wie vergleichbare Konkurrenzprodukte (preisliche Wettbewerbsfähigkeit) oder wenn es aufgrund anderer
Nachfrageparameter mit Wettbewerbern konkurrieren kann (z. B.
Produktqualität oder
Service). In einem solchen Fall spricht man von nicht-preislicher Wettbewerbsfähigkeit.
Die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens hängt z. B. von folgenden ökonomischen Größen ab: Produktivität, Lohnniveau (nicht einer Lohnsteigerung wie häufig falsch gesagt), Wechselkursen, Ausbildungsniveau, Innovationsgrad etc.
Preisliche Wettbewerbsfähigkeit
Ein Unternehmen gilt dann als preiswettbewerbsfähig, wenn es seine Produkte auf Märkten zu Preisen absetzen kann, die die entstehenden Kosten decken und zudem noch eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital erbringen. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit ist vor allem auf solchen Märkten von Bedeutung, auf denen standardisierte
Güter gehandelt werden.
Nicht-preisliche Wettbewerbsfähigkeit
Da aber auch nicht-preisliche Parameter wie Qualität und Zuverlässigkeit der Lieferung für den Absatz der Produkte entscheidend sind, muss auch die Nichtpreiswettbewerbsfähigkeit des Unternehmens miteinbezogen werden. Sie ist umso bedeutsamer, je größer die Variationsmöglichkeiten bei Produktherstellung und -vertrieb sind.
Volkswirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
Der Versuch, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft zu bestimmen, erfolgt dann durch Aggregation der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (Sektoren) des betreffenden Landes.
Wettbewerb