Als Wettbewerb bezeichnet man in den Wirtschaftswissenschaften das Streben von mindestens zwei Akteuren nach einem Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad eines Akteurs einen niedrigeren Zielerreichungsgrad des anderen bedingt.
Der Begriff des wirtschaftlichen Wettbewerbs ist weder juristisch noch wirtschaftswissenschaftlich eindeutig definiert. Der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler John Maurice Clark versteht darunter einen nie abgeschlossenen Prozess, der aus Vorstößen einzelner Pionierunternehmen und aus Verfolgungsaktionen so genannter Nachahmer besteht, bei dem vorübergehende Machtpositionen des "Vorreiters" hingenommen, sogar erwünscht sind, weil sich nur dadurch wirtschaftliches Wachstum und technischer Fortschritt erzielen lassen. Allgemeiner gefasst: Wettbewerb sei das Verhalten selbstständiger Unternehmen, die zum Geschäftsabschluss mit Dritten zu gelangen suchen.
Wettbewerb zwingt den einzelnen, die Interessen der Gesellschaft zu berücksichtigen, wenn er die eigenen Interessen verfolgen will. Ansonsten wird er auf dem Markt nicht bestehen können.
Bei der Bewertung aller Aspekte der Konkurrenz sind Kosten und Nutzen miteinander zu vergleichen. Ob und wie viel Konkurrenz nützt oder ob koordinierte Kooperation zu von den Menschen erwünschten Ergebnissen führen würde, kann zum Teil mit Verfahren und Erkenntnissen aus der Optimierungsrechnung und der Spieltheorie bewertet werden. Bei dieser Bewertung spielen auch wirtschaftspolitische Überzeugungen eine bedeutende Rolle.
Nutzen: Im marktwirtschaftlichen Modell führt (offener, informierter) Wettbewerb (Vollkommener Markt) zur fairen Preisbildung und zur optimalen Verwendung von Ressourcen. Wenn Konkurrenz in der Wirtschaft bewirkt, dass der Verbraucher bessere Produkte zu niedrigeren Preisen erhält, so hat sie einen Nutzen für den Verbraucher (Wohlfahrtsgewinn).
Ein Nutzen von Konkurrenz liegt auch darin, Innovation und schnelle Anpassung an neue Gegebenheiten voranzutreiben. Der frühere Monopolist Bundespost erlaubte z.B. keine schnurlosen Telefone, die in anderen Ländern schon eine Selbstverständlichkeit waren. Andererseits trug er zusammen mit anderen europäischen Netzbetreibern dazu bei, dass die Technik (DECT) für schnurlose Telefone zuverlässiger und störungsfreier war, als in Ländern mit einfachen analogen Systemen. Bei DSL wiederum führte Konkurrenz der privaten Unternehmen dazu, dass auf Telefonleitungen Datenraten übertragen werden können, die die Leistung von ISDN um Größenordnungen übertreffen.
Diese These ist dort, wo Konkurrenz nur zwischen wenigen Marktteilnehmern stattfindet, auch eine Warnung. Denn ist die Konkurrenz nicht divers genug, besteht die Gefahr, dass die Strategien der Konkurrenten schnell in einen gemeinsamen Attraktor laufen und keine Strategie überlebt. Ein aktuelles Beispiel sind Banker, die Massenentlassungen bei bereits sehr hohen Profiten mit den noch höheren Profiten von Mitbewerbern rechtfertigen, die ähnlich denken. Die für selbstreferentielle Verhaltensbegründung erforderliche Komplexität und Diversität ist wegen der geringen Zahl von Mitbewerbern nicht ausreichend gegeben.
Selbst bei einer großen Zahl von Mitbewerbern kann die Voraussetzung der Komplexität verschwinden, wenn sie synchronisiert sind, zum Beispiel durch ähnliche Ausbildung, ähnliche Sozialisation oder durch gegenseitigen Abgleich über schnell arbeitende Kommunikationsmittel und Massenmedien usw. Die Synchronisierung erfolgt auch dann, wenn Konkurrenten ähnlich funktionierende softwaregestützten Entscheidungsverfahren einsetzen.
Ein krasses und hinsichtlich der tödlichen Konsequenzen nicht nur anekdotisches Beispiel für ein Versagen von Konkurrenz bei fehlender Diversität sind Spiele, bei denen zwei Wettbewerber mit ihren Autos auf eine Klippe zurasen. Wer zuerst bremst, verliert. Im Anglosächsischen ist single-minded ein positiv besetzter Begriff, jedoch führt er hier zur Ausschaltung der Konkurrenz in einer trotzdem bestehenden Konkurrenzsituation. Diese ist bereits die Struktur des Risikos; die Konkurrenten strukturieren mangels fehlender Diversität ihres Denkens das Risiko nicht mehr selbst in einer ihr Überleben fördernder Weise. In dieser Situation dient Konkurrenz nicht der Strukturierung des Risikos, sondern ist die Ursache des Risikos.
Dies ist ein Beispiel dafür, dass die Begründung für das Wirkenlassen von Konkurrenz die Voraussetzungen berücksichtigen muss, unter denen Konkurrenz Risiko zu strukturieren hilft.
Unter Wettbewerbsintensität versteht man das Maß für die Geschwindigkeit mit dem Vorsprünge eines Konkurrenten aufgeholt werden können. Wichtige Modelle hierzu stammen von Erhard Kantzenbach, Alban W. Phillips und Michael E. Porter.
Porter beschreibt fünf "Triebkräfte des Wettbewerbs", von denen die Intensität des Wettbewerbs abhängt:
Das Verhalten der unternehmerischen Konkurrenten untereinander ist - auch abseits der Extreme - sehr unterschiedlich und oft branchentypisch. Insbesondere werden Wettbewerbsstrategien angewand, z. B. Verdrängungskämpfe und "Preiskriege". Es kann aber auch ein allgemeines (nicht verabredetes) Stillhalten zu kartellähnlichen Verhältnissen führen. Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen schalten den Wettbewerbscharakter des Marktes aus, indem Absprachen über Konditionen (nicht nur über Preise) getroffen werden.
Im praktischen Geschäft findet Wettbewerb beim Angebot immer nur zwischen sehr wenigen Marktteilnehmern statt. So stehen für den einzelnen Kaufprozess im allgemeinen kaum mehr als fünf Teilnehmer (Oligopol) in der Auswahl des potentiellen Kunden. Oft vergleichen "Stammkunden" überhaupt nicht und betrachten Mitbewerber erst bei Unzufriedenheit mit ihrem Stammlieferanten (unvollkommener Markt).
Auf der Nachfragerseite tritt Wettbewerb immer dann auf, wenn es sich um ein knappes Gut handelt (d. h. in der normalen Wirtschaft immer). Konkurrenz auf der Nachfrageseite kann z. B. in (offenen oder verdeckten) Versteigerungen organisiert werden, oder (beim durch den Anbieter festgelegten Preis etwa einer Mietwohnung) durch schnelle Zusagen.
Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz zu erlangen, ist das Bestreben der Marktteilnehmer. Diese Wettbewerbsvorteile können Preisvorteile sein, aber auch in der besonderen Qualität der Produkte bzw. Dienstleistungen liegen. Beispielsweise Termintreue, Freundlichkeit der Mitarbeiter, Zuverlässigkeit in Zusagen, Verfügbarkeit der Waren usw. können solche Wettbewerbsvorteile darstellen. Genießt ein Produkt oder ein Anbieter besonderes Vertrauen bzgl. einiger oder vieler dieser Merkmale, so spricht man von einer starken Marke unabhängig vom rechtlichen Schutz derselben.
Wettbewerbsvorteile können grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt werden
In der Ökonomie spricht man von einer Wettbewerbsbeschränkung, wenn Preis und Qualität der eigenen Leistung nicht der Disziplinierung durch einen Marktrivalen unterliegen. Wettbewerb liegt dann nur mehr eingeschränkt vor. Neben staatlichen Wettbewerbsbeschränkungen (z. B. Zölle, nichttarifäre Handelshemmnisse oder Staatsmonopole) spielen jedoch v. a. die privaten Wettbewerbsbeschränkungen (Verhaltenkoordinationen, Konzentrationen und Missbrauch) eine Rolle.
Letztere versucht der Staat durch eine zielgerichtete Wettbewerbspolitik zu begrenzen.
Die Wettbewerbspolitik ist ein Bereich der Wirtschaftspolitik. Sie bezeichnet staatliche Regeln und Eingriffe, mit dem Ziel, alle Arten von Wettbewerbsbeschränkungen auf Märkten zu verhindern, die die Wohlfahrt der Gesellschaft beeinträchtigen. Das Hauptziel der Wettbewerbspolitik besteht darin, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von unlauterem oder wettbewerbsbeschränkenden Verhalten zu verhindern.
Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).
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