Eine Wertsicherungsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die Geldsummenschulden wertbeständig gemacht werden sollen, um sie der Geldentwertung (Inflation) zu entziehen.
Der Geldgläubiger soll immer den Betrag erhalten, der wertmäßig der vereinbarten Geldsumme im Augenblick des Vertragsschlusses entspricht(Kaufkraftausgleich).
Genehmigungsplichtige und genehmigungsfreie Wertsicherungsklauseln haben sich bei langfristigen Dauerschuldverhältnissen (Miete, Pacht, Energielieferung, Contracting etc.) im Geschäftsverkehr entwickelt, um die Geldentwertung zwischen Vertragsschluß und Zahlungszeitpunkten auszugleichen.
Der umgekehrte Fall, der Steigerung des Geldwertes, wonach der Geldsummenschuldner nur soviel zu zahlen hat, wie dies wertmäßig der Schuld im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprach, ist in den Verträgen zwar meist vorgesehen, hat aber in der Praxis, Deflation tritt seltener auf, kaum eine Rolle gespielt.
erreicht werden.
Siehe auch:
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"Wertsicherungsklausel".
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