Ein Werktag ist in der Wochenstruktur des Kalendariums ein Tag, an dem üblicherweise gearbeitet wird.
Nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag "alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind." (§ 3 Abs. 2 BUrlG).
Damit zählt auch ein nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallender Samstag eindeutig zu den Werktagen. Dies ist zum Beispiel beim Eisenbahn-Fahrplan berücksichtigt. Als das Bundesurlaubsgesetz im Jahre 1963 verabschiedet wurde, war die heute typische Arbeitswoche von fünf Arbeitstagen noch nicht üblich.
Für den Bereich des Mietrechts hat der BGH entschieden, dass der nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallende Samstag bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrags zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, mitzuzählen ist, weil er ein Werktag im Sinne der gesetzlichen Regelung ist.
Ein Arbeitstag bezeichnet einen Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Nach aktuellem Verständnis sind in der Regel somit alle Werktage außer den Samstagen Arbeitstage. Eine klare Festlegung ist aber fallabhängig. So kann bei entsprechenden Regelungen auch an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet werden, so dass in diesem Fall auch hier von einem Arbeitstag zu sprechen wäre, obwohl es sich um keinen Werktag handelt. Die Begriffe Arbeitstag und Werktag sind daher scharf voneinander zu unterscheiden, da es ansonsten zu Fehlern z. B. bei der Arbeitszeitberechnung oder der Urlaubsberechnung kommen kann.