Zur Weltliteratur sollen Werke gehören, die über nationale und regionale Grenzen hinweg der Weltbevölkerung zu eigen sind. Der Ansatz ist somit vergleichbar mit den Überlegungen, die zu einem Begriff wie Weltkulturerbe geführt haben. Der Begriff der "Weltliteratur" wurde zwar erstmals von Christoph Martin Wieland verwendet (Literatur für den "homme du monde", den "Weltmann"), wurde aber von Goethe 1827 umgeprägt. Er verstand darunter die Literatur, die aus einem übernationalen Geist heraus geschaffen wurde.
Internationale Verbreitung allein ist keine hinreichende Bedingung für die Zuordnung zur Weltliteratur. Ausschlaggebend sind ein beispielhafter künstlerischer Wert und der Einfluss des jeweiligen Werkes auf die Entwicklung der Literatur(en) der Welt. Eine Einigung über allgemein anerkannte Kriterien um zu entscheiden welchen Werken weltliterarischer Rang zuzuerkennen ist, dürfte nicht einfach sein, zumal durch Epoche und Region gegebene Spezifika der Entstehungssituation der einzelnen Werke zu berücksichtigen sind.
Darüber hinaus neigt zumindest das Abendland hier zu einer gewissen Nabelschau: selbst grundlegende Werke wie die Ilias oder die Bibel können kaum als "weltweites" kulturelles Eigentum begriffen werden. (Abendländische Literatur)
Der Begriff bleibt daher einer von vielen Superlativen: eingängig und schön, aber nur "cum grano salis" zu verwerten.
In weiterem Sinn kann man unter "Weltliteratur" auch die gesamte Literatur aller Zeiten verstehen. Folgende Überblicksartikel befinden sich in der Wikipedia:
Kurze Angaben zur Literatur gibt es in folgenden Artikeln:
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"Weltliteratur".
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