Die Welthandelsorganisation (WTO, englisch World Trade Organization; OMC, französisch Organisation mondiale du commerce), ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, die sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt.
WTO map 2005de.png-Mitgliedsländer (Dezember 2005)
dunkelblau: Mitglieder
mittelblau: Beobachter, aktiv in Verhandlungen
hellblau: Beobachter, derzeit keine Verhandlungen
grau: kein offizieller Kontakt zur WTO]]
Die verschiedenen Entwicklungsländer haben häufig sehr unterschiedliche Probleme oder Interessen. Es existieren mittlerweile jedoch verschiedene informelle, sich zum Teil überschneidende Zusammenschlüsse von Entwicklungsländern in der WTO. So zum Beispiel die G90, eine Koalition der Afrikanischen Union (AU), der Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) und der LDC. Die in letzter Zeit wohl bedeutendste Allianz ist die vor der WTO-Ministerkonferenz in Cancún in Mexiko (September 2003) aus der Taufe gehobene Gruppe der Zwanzig, unter der Führung der wirtschaftlich stärksten Entwicklungsländer China, Indien, Brasilien und Südafrika.
Viele Kritiker der WTO bezweifeln, dass die eingeräumten Sonderrechte ausreichend sind, um Nachteile der Entwicklungsländer gegenüber den Industrieländern auszugleichen. Beispielsweise bietet die WTO zwar Fortbildungsprogramme für die Mitarbeiter von Entwicklungsländern an, aber manche Länder sind nicht einmal in der Lage, genügend Delegierte zu bezahlen, um an allen Verhandlungen teilzunehmen.
Die sogenannte Cairns Group ist ein politisches Bündnis und tritt für Liberalisierungen im Agrarsektor ein. Hierzu zählen 17 Länder aus vier Kontinenten, die unterschiedlich weit entwickelt sind.
Die vier großen Wirtschaftsmächte (EU, Japan, Kanada, USA) werden als "The Quad" oder "Quadrilaterals" bezeichnet.
Bei der dritten Ministerkonferenz in Seattle 1999 scheiterten die Verhandlungen, auch kam es zu massiven Protesten und Demonstrationen von Globalisierungskritikern.
Seit der Ministerkonferenz der WTO in Doha/Katar (2001) läuft derzeit eine neue Welthandelsrunde (die so genannte „Doha Development Agenda“), die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden sollte. Zuletzt scheiterte im September 2003 in Cancún/Mexiko die 5. WTO-Ministerkonferenz am Widerstand zahlreicher Entwicklungsländer (G21) gegen die Agenda des 'Nordens' (der EU und der USA). Vor Ort stark vertreten waren auch globalisierungskritische Gruppen und nichtstaatliche Organisationen (NGO). Im Februar 2004 wurden die Verhandlungen auf Beamtenebene wieder aufgenommen und führten zu einer ersten Einigung am 31. Juli 2004, ein Agrar-Rahmenabkommen wurde geschlossen, das jedoch noch zu spezifizieren ist, weshalb bisher nicht klar ist, ob es als Erfolg für Entwicklungsländer, Industrieländer oder die WTO angesehen werden kann.
Die Ministerkonferenz vom 13. bis 18. Dezember 2005 in Hongkong/China endete mit einem Kompromissvorschlag. Agrarexportstützungen sollen demnach in den entwickelten Ländern (v.a. EU, USA, Kanada) bis 2013 abgebaut werden (für Baumwolle bereits bis Ende 2006). Dieser Abbau wurde aber bereits zuvor von der EU beschlossen und diente so als Nebelkerze. Die industriell am wenigsten entwickelten Staaten sollen für 97 % ihrer Produkte bis 2008 einen weitgehend zoll- und quotenfreien Zugang zum Weltmarkt erhalten. Ausgenommen sind, auf Bestreben der USA, Textilprodukte. Das folgende Ministertreffen in Genf begann am 29. Juni 2006 und wurde am 1. Juli ergebnislos abgebrochen. Haupstreitpunkt zwischen EU und USA einerseits und den in der Gruppe der Zwanzig vertretenen Schwellenländern unter Führung Brasiliens und Indiens anderseits war erneut der Agrarmarkt. Vertreter der USA waren zu keinen weiteren Zugeständnissen zum Abbau von Agrarsubventionen bereit, was eine der zentralen Forderungen der Länder der Gruppe der Zwanzig war.
1. Der Allgemeine Rat - ist der höchste Entscheidungsträger der WTO in Genf. Er trifft sich regelmäßig zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz, um die Aufgaben der WTO und zusätzlich eigene, ihm selbst übertragene Zuständigkeiten, wahrzunehmen. Seine Repräsentanten kommen aus allen Mitgliedsländern und sind im Allgemeinen Botschafter oder Personen in ähnlichen Positionen. Der Unterschied zu der Ministerkonferenz ist nicht die Zusammensetzung, sondern der Rang der Delegierten.
2. Das Streitschlichtungsgremium - Wie der Allgemeine Rat besteht das Streitschlichtungsgremium aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten. Seine Aufgabe ist es, Handelsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten zu klären, wenn in bilateralen Gesprächen keine Einigung erzielt werden konnte. In einem solchen Fall stellt ein Expertengremium fest, ob die angeklagte Partei tatsächlich WTO Regeln verletzt und damit den Handelsinteressen der Klägerpartei schadet. Die Entscheidungen des Gremiums sind bindend. Wenn eine Regel als handelsschädigend eingestuft wird und sie nicht geändert wird, kann die geschädigte Partei Sanktionen gegen die beklagte Partei verhängen oder Entschädigung verlangen.
3. Das Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik - Der Allgemeine Rat trifft sich auch als Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik. Dieses Organ ist ebenfalls offen für alle WTO Mitglieder. Seine Aufgabe ist es, die Handelspolitiken der Mitglieder nach einem festgelegten Verfahren regelmäßig zu überprüfen. Zu diesen Zwecken kann jeweils ein anderer Vorsitzender benannt und andere Verfahrensregeln festgelegt werden. Die Häufigkeit der Überprüfungen der einzelnen Staaten hängt von ihrem Anteil am Welthandel ab.
Unter Leitung des Allgemeinen Rates sind weitere Räte tätig (Art. IV:5 WTO-Übk). Insbesondere sind dies:
Sie überwachen die Einhaltung und Wirkungsweise der einzelnen WTO Abkommen. Den Räten sind thematisch arbeitende Ausschüsse untergeordnet.
Das Sekretariat der WTO mit seinem ständigen Sitz in Genf hat derzeit 630 reguläre Mitarbeiter, darunter den Generaldirektor als Vorsitzenden. Das Sekretariat führt die Beschlüsse der Ministerkonferenz und des Allgemeinen Rats durch und erstattet regelmäßig der Ministerkonferenz und dem Rat über die laufenden Geschäfte der WTO Bericht. Es hat selbst keine Entscheidungsbefugnis, dies ist den Mitgliedern der WTO vorbehalten. Die Hauptaufgaben des Sekretariats sind:
Die Generaldirektoren (1995-2005):
Mit Gründung der WTO und ihrer Vorgängerorganisation geriet das Prinzip der Reziprozität immer mehr in den Hintergrund, nach dem Vorteile auf Gegenseitigkeit gewährt werden.
Die WTO-Prinzipien könnten durch GATS auch auf die hoheitliche Verwaltung eines Staates Einfluss nehmen: Staatliche Maßnahmen der Daseinsvorsorge können nun nicht mehr nur als reine Verwaltungsangelegenheit betrachtet werden, sondern Regulation in diesem Bereich können den Dienstleistungskonzernen als mögliches Handelshemmnis erscheinen und somit sind nationale Gesetze vor dem WTO-Schiedsgericht klagbar.
Die WTO-Abkommen berühren nationales und europäisches Recht. Zwar ist das Welthandelsrecht der WTO nach ständiger Rechtsprechung des EuGH in der EG grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar, dennoch hat sich die Europäische Union durch den Beitritt zur WTO verpflichtet, die "Abkommen und die dazugehörigen Rechtsinstrumente (Streitbeilegungsverfahren) anzuerkennen". (Quelle: * Kapitel Exkurs: EU-Gesetzgebung und Rechtswirkung (Gemeinschaftsrecht) )
Kritisch betrachtet werden muss ebenfalls das Prinzip, im Falle von Dumping Strafzölle zu erheben, da dies dem eigentlichen Ziel der Handelsliberalisierung entgegen wirkt.
Auch nach dem letzten WTO-Gipfel in Hongkong wird kritisiert, dass die Industrienationen wie z.B. die EU und USA weiterhin Protektionismus betreiben, beispielsweise in Form ihrer Agrarsubventionen, welches tarifäre Handelshemmnisse darstellen. Die Agrarsubventionen der EU überragen die von ihnen geleistete Entwicklungshilfe um das siebenfache, der zugefügte Schaden an die Entwicklungsländer ist also um ein Vielfaches größer als die Hilfe. Doch hat man sich nunmehr geeinigt bis 2013 diese Exportsubventionen zu Gunsten der Entwicklungsländer einzustellen. Die generelle Kritik ist, dass es die WTO bzw. das GATT-Abkommen nicht geschafft haben für weltweiten Freihandel zu sorgen, es herrschen nach wie vor asymmetrische Handelsbeziehungen zwischen den Industrienationen und den Entwicklungsländern, einige Kritiker behaupten gar diese haben sich nunmehr verschärft anstatt verbessert. Einige globalisierungskritische NGOs verpönen nicht die Idee des Freihandels, sondern den gegenwärtigen ungerechten Freihandel, der Entwicklungsländern Liberalisierung vorschreibt, (auch als Folge von Strukturanpassungsprogrammen), während die Industrienationen ihre eigenen Volkswirtschaften durch Protektionismus schützen und fördern, und dagegen nicht effektiv vorgegangen wird. Andere NGOs kritisieren generell die Vorstellung, dass alles und jedes zur Ware gemacht wird und das der Kapitalismus dazu tendiert, sich alles und jede/n untertan zu machen. Als Lösung plädieren sie für eine Regionalisierung zur Versorgung mit Grundnahrungsmitteln und eine weltweite Kooperation und Vernetzung ohne Geld, Waffengewalt und Staat. Denn sie gehen nicht davon aus, dass dies eine Utopie sei, sondern dass im Gegenteil die Idee, die Welt könne weiterhin so eingerichtet sein wie heute, unrealistisch und menschenfeindlich ist.
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