Die Begriffe Erwachsenenbildung und Weiterbildung werden in der Fachliteratur zunehmend synonym, in einzeln Artikeln auch additiv verwendet (Tippelt, 1999, S.11).
Definition: Der Deutsche Bildungsrat hatte im Jahr 1970 Erwachsenenbildung (Weiterbildung) definiert als "Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase".
Das Berichtssystem Weiterbildung des deutschen Wissenschaftsministeriums unterscheidet:
Neben der Teilnahme an Seminaren zählen zur Weiterbildung auch:
Für die Erwachsenenbildung/Weiterbildung wurden eigene theoretische Grundlagen und Methoden entwickelt oder adaptiert.
Erste Ansätze der Erwachsenenbildung zeigen sich im Zuge der Aufklärung bereits im 18. Jahrhundert etwa bei der Gründung der Königlichen Dänischen Ackerakademie zu Glücksburg durch den Agrarreformer Philipp Ernst Lüders.
Die Ursprünge der Erwachsenenbildung in Deutschland gehen zurück auf Bemühungen der Arbeiterbildungsvereine im 19. Jahrhundert, die anfänglich deutlich einem emanzipatorischen Ansatz verschrieben waren. Hier gründen auch die ersten gewerkschaftlichen und sozialistischen Weiterbildungsinitiativen. Die Praxis der gegenwärtigen bundesdeutschen Erwachsenenbildung dagegen sieht sich eher in der Tradition des bürgerlichen Bildungsideals.
Lese- und Literaturgesellschaften boten im Bürgertum des 19. Jahrhunderts erste Ansätze. Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden die Volksbildungsvereine. Daneben entwickelte sich die Bewegung der Arbeiterbildung, die sich in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit fortsetzt. Erste Einsichten zu einer Notwendigkeit eines "Life long Learning" finden sich in der Industrialisierten Gesellschaft Ende des 19. Jahrhunderts.
In den USA entstanden Ende des 19. Jahrhunderts Chautauquas als erste Veranstaltungen zur Massenweiterbildung.
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist in verschiedenen Kodices auf nationaler und internationaler Ebene festgeschrieben. Daraus ergibt sich auch eine staatliche Pflicht zur Förderung von Erwachsenenbildung. In Deutschland sind die unterschiedlichen Landesgesetze Grundlage der Förderung, die dementsprechend unterschiedlich gestaltet ist. Zumeist wird ein kooperativer Pluralismus von Anbietern (öffentliche, kirchliche, gewerkschaftliche usf.) gefördert.
Seit den 70er Jahren ist zu diesem institutionellen Ausbau der Versuch getreten, die individuelle Teilnahmemöglichkeit durch Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz (Bildungsurlaub) zu verbessern: Beschäftigte haben das Recht, in der Regel 5 Tage jährlich für Zwecke der berufliche und politischen Bildung (auch hier differieren die Ländergesetze) freigestellt zu werden. Nur eine Minderheit von etwa 1,5% - 2,5% der Berechtigten macht aber von diesem Recht Gebrauch.
Insbesondere im Bereich der Umschulung hatte die Erwachsenenbildung in den letzten Jahren aufgrund der real restriktiven Sozialgesetzgebung Rückgänge zu verzeichnen. In Folge von Hartz IV ist der Zugang zu Bildungsgutscheinen für Arbeitslose sehr erschwert worden.
Unter dem Motto "Europa tut Deutschland gut" wirbt die Bundesregierung in Tageszeitungen mit folgenem Zitat aus der EU-Verfassung:
"Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung".
Artikel II-74, Ziffer 1, EU-Verfassung
Träger und Anbieter öffentlicher Erwachsenenbildung/Weiterbildung sind u.a. die Volkshochschulen und Heimvolkshochschulen, gewerkschaftliche und kirchliche Einrichtungen, Akademien, Bildungszentren der Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer), private Bildungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen in Betrieben. Weiterbildung gehört neben Lehre und Forschung auch zu den gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen (Wissenschaftliche Weiterbildung).
Die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur) kann an einem Abendgymnasium, per Fernunterricht oder - in Tagesform - auch an einem Kolleg erworben werden.
Für Weiterbildung, Weiterbildungsinnovationen und Weiterbildungsforschung gibt es an fast jeder Universität der Bundesrepublik eine eigenständige Professur. Darüber hinaus beschäftigt sich bundesweit das DIE - Deutsche Institut für Erwachsenenbildung mit der Entwicklung im Feld der Erwachsenen- und Weiterbildung. Auch mit Bürgeruniversitäten und Seniorenakademien engagieren sich einzelne Universitäten seit neuerem im Weiterbildungsbereich.
Weiterhin gibt es Einrichtungen, die Weiterbildung ausschließlich über das Internet als E-Learning betreiben.
Siehe auch: Zweiter Bildungsweg, Computeria, Bürgeruniversität
Dem aktuellen Berichtssystem Weiterbildung des BMBF (Kuwan et al., 2003) lassen sich jeweils aktuelle Zahlen zur Weiterbildungsbeteiligung der Deutschen entnehmen.
Im Jahr 2000 haben demnach 43 Prozent der Befragten zwischen 19 und 64 Jahren an beruflicher oder allgemeiner Weiterbildung in Form von Lehrgängen/Kursen oder Vorträgen teilgenommen, die Gesamtteilnahmequote war damit - verglichen mit den Jahren 1986-1997 erstmals rückläufig (Kuwan, 2003, S. 17).
Erwachsenenbildung/ Weiterbildung kann an zahlreichen Universitäten als Studienrichtung der Erziehungswissenschaft im Rahmen eines Diplom- oder BA/MA Studiums studiert werden. Die Erwachsenenbildung ist in der Regel in Lehrstühlen und Professuren realisiert, an wenigen Universitäten gibt es mehrere Professuren oder ganze Institute (etwa in Duisburg-Essen).
Liste der Arbeitsgruppen für Erwachsenenbildung/Weiterbildung an deutschen Hochschulen: EB/WB an Hochschulen
Neben den im sog. "Göttinger Katalog" aufgeführten Methoden haben sich weitere Lehrmethoden selbstgesteuerten Lernens etabliert, die dem Lernenden weitgehende Eigenständigkeit bei der Umsetzung der Lernziele erlauben bzw. abverlangen, z.B.:
(alphabetisch)
Siehe auch:
Einführungen
Handbücher und Lexika
Erwachsenenbildung | Schultypen/-system | Pädagogische Psychologie
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"Erwachsenen- und Weiterbildung".
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