article

1. Eine Weisung im Arbeitsrecht ist die Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, das die Pflichten des Arbeitnehmers konkretisiert. In arbeitsteiligen Unternehmen lässt sich der Arbeitgeber bei der Erteilung von Weisungen in der Regel durch Vorgesetzte vertreten.

2. Im Beamtenrecht ist die Weisung ein innerdienstlicher Akt des Dienstvorgesetzten gegenüber einem Beamten. Der Beamte ist nach dem Beamtenrecht verpflichtet, einer solchen Weisung Folge zu leisten. Ist die Weisung rechtswidrig, muss der Beamte remonstrieren.

Siehe auch: Einpoisystem, Mehrliniensystem

3. Im Militärwesen die Form der Befehlsgebung für eine Operation im Rahmen eines Feldzuges auf einem Kriegsschauplatz oder auf übergeordneter, strategischer Ebene die Anweisung für die Umsetzung der Kriegsziele zur Erreichung des Zweckes des Krieges.

Eine Weisung konzentriert sich auf die Darstellung der Absicht der übergeordneten Führung und umreißt in groben Zügen die Aufträge der unterstellten Großverbände mit der Absicht, den unterstellten Truppenführern einen möglichst großen Handlungsspielraum zur Erreichung der verbindlich vorgegebenen Ziele einzuräumen. Sie lehnt sich in der Gliederung an das Befehlsschema an.

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Weisung".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld