| Deutsches Reich | |||||
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| << Weimarer Republik (1919-1933) >> | |||||
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Als Weimarer Republik wird der aus der Novemberrevolution hervorgegangene, von 1919 bis 1933 existierende, deutsche Staat bezeichnet. Während dieser Zeit war das Deutsche Reich ein demokratischer Bundesstaat, nach der Reichsverfassung eine Mischform aus präsidialem und parlamentarischem Regierungssystem. Den Beinamen Weimarer Republik erhielt das Deutsche Reich nach der Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassunggebenden Nationalversammlung. Ihre Entstehung ist durch die unmittelbaren Nachwirkungen des Ersten Weltkriegs geprägt, ihr Untergang verbunden mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus.
Die Zeit der Weimarer Republik 1919–1933 nimmt den größeren Teil der deutschen Zwischenkriegszeit ein. Ihre Gründung war nach der Märzrevolution von 1848 der zweite (und erste erfolgreiche) Versuch, eine liberale Demokratie in Deutschland zu etablieren. Sie scheiterte mit der Machtübernahme durch die NSDAP, die eine totalitäre Diktatur errichtete. Die schon unter Zeitgenossen verbreitete These, der Staat von Weimar sei eine „Demokratie ohne Demokraten“ gewesen, ist nur bedingt richtig, weist aber auf ein wesentliches Strukturproblem hin: Es gab keinen tragfähigen Verfassungskonsens, der alle Teile des politischen Spektrums von rechts bis links eingebunden hätte. Vom Kaiserreich übernommene Institutionen - Verwaltung, Justiz und vor allem das Militär - wurden nicht demokratisiert. Obwohl es auch demokratiefeindliche Bestrebungen von Seiten der politischen Linken gab, scheiterte die Weimarer Republik in der Hauptsache an den antidemokratischen Kräften von rechts. Die Republik musste seit ihren Anfängen an zwei Fronten kämpfen. Am Ende verfügten die Parteien, die die parlamentarische Demokratie ablehnten - NSDAP und DNVP einerseits sowie die KPD andererseits - über die Mehrheit im Reichstag. Die meisten Parteien hatten von ihren unmittelbaren Vorgängern im Kaiserreich die ideologische Ausrichtung übernommen und vertraten weitgehend die Interessen ihrer jeweiligen Klientel – auch wenn es abgesehen von SPD und Zentrum keine namentliche Kontinuität gab. Die Zersplitterung der Kräfte und Aufteilung nach Interessensgruppen wie Arbeiterbewegung oder Katholiken wurde (negativ) Partikularismus genannt. Das parlamentarische Regierungssystem einerseits und das die Parteienzersplitterung begünstigende reine Verhältniswahlrecht andererseits erforderten aber die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen und Kompromisse zu schließen. Die Parteien der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP) – so genannt, weil sie die erste Regierungskoalition in der Weimarer Nationalversammlung bildeten – verloren die absolute Mehrheit bereits mit der ersten Reichstagswahl von 1920 und konnten sie nie wieder erlangen. In 14 Jahren gab es 20 Kabinettswechsel; 11 Minderheitenkabinette regierten abhängig von der Duldung durch eine Mehrheit des Reichstags, am Ende sogar unter Ausschaltung des Reichstag nur durch die Gnade des Reichspräsidenten und mit Hilfe von gesetzesvertretenden Notverordnungen nach Artikel 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung. Meistens bevölkerten den Reichstag bis zu 17 verschiedene Parteien, selten waren es weniger als 11.
Die junge Demokratie trat ein schweres Erbe an:
Natvers.jpg bei der Eröffnung der Nationalversammlung in Weimar am 6. Februar 1919]]
Die Weimarer Republik ging aus der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieges hervor. Die letzte kaiserliche Regierung des Deutschen Kaiserreiches unter Prinz Max von Baden hatte mit den Oktoberreformen selbst noch die Parlamentarisierung der Reichsverfassung vorgenommen, um die Siegermächte zu günstigen Friedensbedingungen zu bewegen. Die Reformen hin zu einer parlamentarischen Demokratie waren außerdem eine Bedingung der Alliierten, insbesondere des US-Präsidenten Woodrow Wilson, um überhaupt Friedensverhandlungen aufzunehmen. Er machte in einer Antwortnote auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch im Oktober 1918 deutlich, dass mit den militärischen Beherrschern und monarchistischen Autokraten nicht über Friedensbedingungen verhandelt werde. Andernfalls hätte Deutschland sich ergeben müssen. Die Entscheidung der kaiserlichen Marineleitung, nach Herausgabe des Waffenstillstandsgesetz an die Alliierten noch eine Schlacht mit der englischen Flotte zu suchen, löste den Matrosenaufstand von Kiel und die Novemberrevolution aus, die das Schicksal des kaiserlichen Regimes endgültig besiegelte.
Am 9. November 1918 gab Max von Baden eigenmächtig die Abdankung Kaiser Wilhelms II. bekannt und übergab dem Vorsitzenden der Mehrheitssozialdemokraten, Friedrich Ebert, das Kanzleramt. Am gleichen Tag rief Philipp Scheidemann die demokratische "Deutsche Republik" aus, und kam damit der radikalen Linken zuvor, die nur zwei Stunden später in Person von Karl Liebknecht die "Freie Sozialistische Republik" proklamierte. Der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung aus MSPD und USPD, sicherte sich die Unterstützung der neuen Obersten Heeresleitung unter General Wilhelm Groener (Ebert-Groener-Pakt) und strebte rasche Neuwahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung an.
Noch im Dezember zerbrach die neue Regierung am Streit um das Vorgehen des Militärs gegen die Aufständischen des Spartakusbundes, deren Ziel nach wie vor die Errichtung einer Räterepublik war, obwohl sie damit selbst innerhalb von USPD und Arbeiter- und Soldatenräten eine Minderheitenposition vertraten. Im Verlauf der gegenrevolutionären „Säuberungen“ durch reguläre Truppen und Freikorps wurden Mitte Januar 1919 Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht von Angehörigen der Garde-Kavallerie-Schützen-Division verschleppt und ermordet.
Maßgeblich verantwortlich für den ersten Entwurf der neuen und innovativen Verfassung war der linksliberale und spätere Reichsinnenminister Hugo Preuß. Dieser hatte schon während des Krieges einen Vorschlag für eine demokratisch überarbeitete Verfassung des Deutschen Reiches vorgelegt und war deshalb als Gegner des Obrigkeitsstaates und überzeugter Demokrat bekannt.
Er selbst sagte in der Begründung seines Entwurfs: „Das deutsche Volk zur sich selbst bestimmenden Nation zu bilden, zum ersten Mal in der deutschen Geschichte den Grundsatz zu verwirklichen: die Staatsgewalt liegt beim Volk, – das ist der Leitgedanke der freistaatlichen deutschen Verfassung von Weimar *“ Diese Aussage verdeutlicht, welche Hoffnung in die neue Staatsform und ihre Verfassung gelegt wurde.
Der Entwurf löste jedoch heftig geführte Diskussionen zwischen den verschiedenen politischen Lagern aus, da nahezu alle politischen Elemente des früheren Kaiserreichs bedeutungslos wurden und die Verfassung somit eine tiefe Zäsur darstellte. Am 31. Juli 1919 wurde die Verfassung schließlich in ihrer endgültigen Form von der Nationalversammlung angenommen und am 11. August vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert unterzeichnet. Die Reichsregierung bestimmte den Tag zum Nationalfeiertag, um der „Geburtsstunde der Demokratie“ zu gedenken.
Hauptartikel: Weimarer Verfassung
Mit der Weimarer Verfassung wurde das Deutsche Reich erstmals eine parlamentarische Demokratie mit in der Verfassung verankerten liberalen und sozialen Grundrechten. Auf Ebene des Gesamtstaates wurden die Gesetze (Reichsgesetze) vom auf vier Jahre gewählten Reichstag beschlossen, bei dem auch das Budgetrecht lag und der den Reichskanzler und jeden Minister durch ein destruktives Misstrauensvotum absetzen konnte. Außer vom Reichstag war der Reichskanzler auch noch vom Reichspräsidenten abhängig, der ihn einsetzen und absetzen konnte. Da der Reichspräsident eine herausgehobene und machtpolitisch potentiell einflussreiche Position innehatte, wird er in der Literatur oftmals dem Kaiser gleichgestellt, man spricht auch vom sog. "Ersatzkaiser". Er wurde auf 7 Jahre vom Volk gewählt und konnte mit Notverordnungen, mit denen er sogar die Grundrechte außer Kraft setzen konnte, notfalls ohne den Reichstag, den er zudem auflösen konnte, regieren. Die Verfassung basierte auf dem Rechtspositivismus, was bedeutet, dass sie der Verfassungsrevision (Art. 76) keine substantiellen Schranken zog. Der führende Verfassungskommentator Gerhard Anschütz kommentierte: "Auf dem durch Art. 76 geregelten Gesetzgebungswege können Verfassungsrechtsänderungen jeder Art bewirkt werden: nicht nur minder bedeutsame, mehr durch technische als durch politische Erwägungen bedingte, sondern auch bedeutsame, einschließlich solcher, die sich auf die rechtliche Natur des Reichsganzen (Bundesstaat), die Zuständigkeitsverschiebung zwischen Reich und Ländern, die Staats- und Regierungsform des Reichs und der Länder (Republik, Demokratie, Wahlrecht, Parlamentarismus, Volksentscheid, Volksbegehren) und andere prinzipielle Fragen (Grundrechte!) beziehen. Die durch Art. 76 den hier bezeichneten qualifizierten Mehrheiten übertragene verfassungsändernde Gewalt ist gegenständlich unbeschränkt." (Anschütz, Verfassung, S. 403).
Die Verfassung hatte zwar einen genuin demokratischen Charakter, wurde jedoch von vielen als Kompromissverfassung angesehen, da an der Entwicklung viele Parteien mit gegensätzlichen Positionen und Interessen beteiligt waren. An die Stelle der politischen Grundentscheidung traten vielfach "dilatorische Formelkompromisse", die ein Nebeneinander von Programmen und positiven Bestimmungen nach sich zogen, dem die "verschiedenartigsten politischen, sozialen und religiösen Inhalte und Überzeugungen zugrunde liegen" (Carl Schmitt, Verfassungslehre, S. 30). Der Kompromisscharakter erschwerte zwar Vielen die Identifikation mit der Verfassung, gleichwohl erzeugte die Konstitution eine Normativität, die selbst die Nationalsozialisten vor einem offenen Verfassungsbruch zurückschrecken lassen sollte. Die Diskussion darüber, inwieweit die Verfassung Schuld am Untergang der Republik 1933 gewesen sei, übersieht die wirklichen Gründe wie die Radikalisierung der Wählerschaft.
Der Kapp-Putsch vom März 1920 stellte die Republik auf eine erste Bewährungsprobe. Freikorps (welche aufgrund der Forderungen des Versailler Vertrages aufgelöst werden sollten) besetzten unter der Führung von General von Lüttwitz das Berliner Regierungsviertel und ernannten den ehemaligen preußischen Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp zum Reichskanzler. Die legale Regierung zog sich zunächst nach Dresden und anschließend nach Stuttgart zurück und rief von dort aus zum Generalstreik gegen die Putschisten auf. Der Putsch scheiterte rasch; entscheidend für die Niederlage war die Weigerung der Ministerialbürokratie, den Anordnungen Kapps Folge zu leisten. Die Reichswehr hatte sich demgegenüber abwartend verhalten (Hans von Seeckt: „Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr“). Sie verhielt sich dabei nicht entsprechend dem Ebert-Groener-Pakt. Die Regierung konnte sich der Unterstützung durch die Reichswehr nicht sicher sein.
Nahezu gleichzeitig mit dem Kapp-Putsch erschütterte ein kommunistischer Aufstandsversuch das Ruhrgebiet; er wurde von Reichswehr und Freikorps blutig niedergeschlagen, ebenso weitere Aufstände in Mitteldeutschland, Thüringen und Hamburg.
Am 16. April 1922 vereinbarten Deutschland und die Sowjetunion im Vertrag von Rapallo diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen, militärische Zusammenarbeit und einen Verzicht auf Entschädigungszahlungen. Der Vertrag verärgerte die Westmächte, insbesondere Frankreich.
Am 24. Juni 1922 ermordeten rechtsextreme Offiziere aus der Organisation Consul den für den Rapallo-Vertrag verantwortlichen Außenminister Walther Rathenau, nachdem 1921 schon der Unterzeichner des Waffenstillstandsabkommens und Finanzminister Matthias Erzberger einem Attentat zum Opfer gefallen war. Rathenau war einer der bedeutendsten Politiker beim Aufbau der Weimarer Republik und gleichzeitig eine der wenigen intellektuellen Integrationsfiguren. Der Mordanschlag stürzte den jungen Staat sowohl innen- als auch außenpolitisch in eine schwere Krise, als Reaktion wurde ein Gesetz zum Schutze der Republik verabschiedet. Sein Ziel, die Ausschaltung der Nachfolgerorganisationen der Freikorps, wurde aber nicht erreicht.
Ein Verzug bei den Reparationszahlungen führte Anfang 1923 zur Ruhrbesetzung, in deren Zusammenhang dann im Rheinland und in der Pfalz separatistische Bewegungen mit der kurzfristigen Gründung der Rheinischen Republik auftraten. Der von der Regierung ausgerufene passive Widerstand verursachte stark steigende Kosten, die der parteilose Reichskanzler Wilhelm Cuno durch vermehrten Geldumlauf zu decken versuchte. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden der Ruhrbesetzung belief sich auf 3,5 bis 4 Milliarden Goldmark. Der Wert der Papiermark fiel immer schneller.
Inflation-1923.jpg/24: eine Frau feuert ihren Kachelofen mit Inflationsgeld]]
Am 3. September 1923 stand der Wechselkurs für einen amerikanischen Dollar noch bei knapp zehn Millionen Mark, Ende des Monats waren es dann schon 160 Millionen Mark. Wenig später kostete ein Dollar Milliarden- und Billionenbeträge. Aus der Inflation, die schon während der Kriegszeit eingesetzt hatte, wurde eine Hyperinflation. Der neue Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) beendete schließlich den passiven Widerstand im Ruhrgebiet und löste das Problem der Inflation durch eine neue Währung. Die Einführung der Rentenmark (1 Rentenmark = 1 Billion Papiermark bei 4,20 Rentenmark für den Dollar) beendete diese Entwicklung. Zu den Verlierern der Inflation gehörten vor allem die kleinen Sparer und Rentenbezieher. Sachwertbesitzer und Industrielle (wie Hugo Stinnes), die Kredite mit entwertetem Geld zurückzahlen konnten, profitierten. Auch Landwirte gehörten zu den Gewinnern, da ihre Schulden an Wert verloren. (Siehe auch: Deutsche Inflation 1914 bis 1923)
Das Land Bayern avancierte zu einer Art Sammelbecken von rechtskonservativen und nationalsozialistischen Kräften; von dieser „Ordnungszelle“ aus erstrebten sie die Befreiung Deutschlands vom „marxistischen Chaos“. Das Ende des Widerstandes gegen die Ruhrbesetzung diente der bayerischen Regierung als Vorwand, Gustav Ritter von Kahr zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung zu ernennen. Dieser und der bayerische Wehrkreiskommandeur Otto von Lossow spielten eine zweideutige Rolle im von Adolf Hitler nach italienischem Vorbild geplanten „Marsch auf Berlin“. Als Reaktion auf diesen Putschversuch zur Errichtung einer Rechtsdiktatur, verhängte Reichspräsident Ebert seinerseits den Ausnahmezustand (Art. 48 Abs. 2). General Hans von Seeckt, der Chef der Heeresleitung, der mit Gustav Ritter von Kahr sympathisierte, konnte eine sogenannte Reichsexekution (Art. 48 Abs. 1) allerdings verhindern.
Weitere Stationen auf dem Weg der Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern bildeten die Unterzeichnung des Briand-Kellogg-Pakts, der die Ächtung des Kriegs als Instrument der Politik zum Inhalt hatte, und – trotz erheblicher Widerstände von rechter Seite, die in einem Volksbegehren mündeten – die Annahme des Young-Plans, der eine endgültige Regelung der Reparationsfrage darstellte und Voraussetzung für die vorzeitige Räumung des Rheinlands von alliierter Besatzung war.
Auch der Abschluss von Wirtschaftsverträgen mit Ungarn, Rumänien und Bulgarien im Jahr 1927 stärkte das Ansehen der Weimarer Republik im Ausland.
Innenpolitisch gelang es, die republikfeindliche Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in die Regierungsverantwortung einzubinden. Bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 erhielten die völkischen Parteien mit 0,9 Millionen Stimmen eine Million Stimmen weniger als noch im Mai. Auch die Wahl des greisen Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg 1925 zum Reichspräsidenten, der sich vor der Wahl angeblich die Zustimmung Wilhelms II. holte, wirkte sich anfangs eher stabilisierend für die Demokratie aus (siehe: Reichspräsidentenwahl 1925). Die Wahl war notwendig geworden, nachdem 1924 dem bisherigen Reichspräsidenten Ebert im Dolchstoßprozess vorgeworfen worden war, durch seine Beteiligung an den Streiks während des Weltkriegs habe er Landesverrat begangen, Ebert deshalb eine Blinddarmentzündung nicht rechtzeitig behandeln ließ und daran starb. Hindenburg konnte allerdings seine restaurativen Neigungen nicht ganz verbergen, was sich unter anderem in der von ihm 1926 erlassenen Flaggenverordnung zeigt, die es deutschen Auslandsvertretungen erlaubte, neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des Kaiserreichs zu hissen. Auch hatte er sich 1926 gegen den Entwurf eines von der Verfassung angekündigten Ausführungsgesetzes zu Artikel 48 WRV gewandt, welches eine gewisse Beschränkung der präsidialen Vollmachten herbeigeführt hätte.
Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es 1925 und 1926 um die Behandlung des Vermögens der früher regierenden Fürstenhäuser. Dieses Vermögen war bei der Revolution beschlagnahmt, aber nicht enteignet worden. Es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen die noch monarchistische Justiz eher auf Seiten der Fürstenhäuser stand. Die DDP brachte daraufhin im Reichstag einen Gesetzentwurf ein, der den einzelnen Ländern die Regelung der Auseinandersetzungen unter Ausschluss des Rechtsweges gestattet hätte. Die KPD machte daraufhin das erste Mal in der Weimarer Republik von der Möglichkeit Gebrauch ein Gesetz durch Volksbegehren und Volksentscheid zu erreichen, die SPD schloss sich ihr an. Der Gesetzentwurf der KPD sah eine entschädingungslose Enteignung der Fürstenhäuser zu Gunsten Bedürftiger vor. Der Entwurf erhielt beim Volksbegehren mit über 12 Millionen Unterschriften, die Zustimmung von fast einem Drittel der Stimmberechtigten. Da der Reichstag den Gesetzesentwurf ablehnte kam es zu einem Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der Stimmberechtigten benötigt wurde. Bei dem Entscheid scheiterte der Entwurf, da er nur von 36,4% der Stimmberechtigten (14,46 Mio. Stimmen, Hindenburg hatte bei seiner Wahl 14,66 Mio. Stimmen erhalten) unterstützt wurde, allerdings hatten auch nur 1,5% der Wähler mit Nein gestimmt. Ein Problem bei der Abstimmung war der Aufruf der rechten Parteien zum Wahlboykott, so dass die Wahl nicht mehr geheim war, da man bei einer Stimmabgabe von einer Unterstützung des Vorschlags ausgehen konnte. Aus diesem Grund nahmen, vor allem im ländlichen Raum, Stimmberechtigte aus Furcht nicht am Volksentscheid teil. Der Volksentscheid führte zu einer Beteiligung großer Bevölkerungsteile an einer wichtigen Entscheidung, aber war auch eine Misstrauenserklärung an das parlamentarische System und destabilisierte dieses weiter. Auf diesen Effekt zielten später bei ihrem Volksbegehren die rechten Parteien.
Insgesamt waren auch diese Jahre nur eine Phase der relativen, nicht der absoluten Stabilisierung. Auch in diesen Jahren besaßen nur 2 Regierungen eine Mehrheit im Parlament, und die Koalitionen mit Mehrheit waren immer in der Gefahr zu zerbrechen, keine Regierung überstand eine komplette Legislaturperiode. Ein weiteres Zeichen für die noch vorhandene Instabilität ist auch, dass weiterhin teilweise mit Hilfe eines Ermächtigungsgesetzes regiert wurde. Die Parteien fühlten sich weniger dem Allgemeinwohl als vielmehr ihrer Klientel oder dem eigenen Erfolg verpflichtet. Auch die Weichen für die Wirtschaftskrise wurde in diesen Jahren gelegt, da es im Außenhandel ein Ungleichgewicht gab, welches durch kurzfristige Auslandkredite ausgeglichen wurde. Als diese Kredite abgezogen wurden kam es zum Zusammenbruch der Wirtschaft.
In der DNVP hatten sich die stramm antirepublikanischen Kräfte um den Medienzaren Alfred Hugenberg durchgesetzt, der zusammen mit Adolf Hitler und Franz Seldte vom Stahlhelm 1929 den Volksentscheid gegen den Young-Plan initiierte. Der Volksentscheid scheiterte zwar, machte aber die Nationalsozialisten in weiten Kreisen des konservativen Bürgertums salonfähig.
Von entscheidender Bedeutung für die Radikalisierung der Politik war schließlich die Weltwirtschaftskrise, die Deutschland sehr viel härter traf als andere europäische Staaten. Nach dem Börsenkrach an der Wall Street wurden die vielen kurzfristigen Auslandskredite aus Deutschland abgerufen und die amerikanische Regierung griff zu protektionistischen Zollmaßnahmen. Daraufhin brach die ohnehin schon international wenig wettbewerbsfähige deutsche Exportwirtschaft und auch die Binnenkonjunktur sehr stark ein. Durch die einsetzende Massenarbeitslosigkeit verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche Lage dramatisch. Am Ende der Weimarer Republik im Jahr 1933 zählte man insgesamt sechs Millionen offizielle Arbeitslose. Viele Menschen lebten am Existenzminimum. Dies ging einher mit einer Dauerregierungskrise. Parlament, Regierung und Reichspräsident arbeiteten mehr gegen- als miteinander. Es kam zu Neuwahlen und Kabinettskrisen in rascher Abfolge, bei denen die radikalen Parteien, allen voran die NSDAP, immer mehr Zulauf erhielten.
Im März 1930 zerbrach die von dem Sozialdemokraten Hermann Müller geführte Große Koalition über der Frage einer geringfügigen Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung. Reichspräsident Hindenburg ernannte Zentrumspolitiker Heinrich Brüning zum Kanzler. Da das Ernennungsrecht nach Art. 53 WRV beim Reichspräsidenten lag, war ein Präsidialkabinett, also eine Minderheitsregierung möglich, die nur auf das Vertrauen des Präsidenten und dessen Notstandsvollmachten gestützt war (gesetzesvertretendes Notverordnungsrecht nach Art. 48 Abs. 2 und Befugnis zur Auflösung des Reichstags nach Art. 25 WRV). Ein solches Präsidialkabinett wurde unter Brünings Führung etabliert. Zu dieser Entscheidung hatte das Fehlen einer arbeitsfähigen Regierung ebenso beigetragen wie die mangelnde Konsensfähigkeit der Parteien. Dass jedoch tatsächlich alle Verhandlungsspielräume erschöpft waren, wurde bezweifelt. Auch wurden nur die Minister der SPD ausgewechselt, was auf einen vom Präsidenten gewünschten und geplanten Schwenk nach Rechts hindeutet.
Die Wahlen vom September 1930 brachten den Nationalsozialisten einen erdrutschartigen Zuwachs: sie konnten ihre Stimmenzahl auf 18,3% steigern und wurden damit zur zweitstärksten Partei. Jetzt gab es nicht einmal mehr eine Mehrheit für eine Große Koalition im Reichstag, der zunehmend zum Forum für die Agitation rechter und linker Gegner der Republik wurde.
Unterdessen verschärfte sich die Wirtschaftskrise weiter. Bei sinkenden Steuereinnahmen und gleichbleibenden Kriegslasten (Reparationen, Kriegsrenten) konnte der Reichshaushalt nur durch massive Steuererhöhungen und Lohnkürzungen ausgeglichen werden. Die Kriegslasten betrugen 1930 insgesamt 47,5% des ordentlichen Reichshaushalts. Die abbröckelnde Binnennachfrage verstärkte die Wirtschafts- und Sozialkrise. 1930 verlangten die Arbeitgeber im Bergbau 12,5 Prozent Lohnverzicht von den Arbeitnehmern, was die Gewerkschaften im Herbst des Jahres ablehnten. Am 29. Dezember scheiterten die Tarifverhandlungen. Die Regierung Brüning hatte sich bereits zuvor klar auf die Seite der Arbeitgeber gestellt und drohte mit staatlichen Maßnahmen gegen mögliche Arbeitskämpfe. Zum 15. Januar 1931 kündigte der Zechenverband 295.000 Arbeitern, die teilweise zu schlechteren Bedingungen wieder eingestellt werden sollten. Auf Seiten der Gewerkschaften bereitete man sich auf gewaltsame Auseinandersetzungen vor. Die Regierung setzte per Notverordnung eine Schlichtungskommission ein, die Tarife auch gegen den Willen der Tarifparteien festlegen konnte. Am 10. Januar verfügte diese Kommission eine Kürzung der Löhne um sechs Prozent und eine Rücknahme der Massenkündigung. Dennoch kam es zu Streiks und Aussperrungen. In den folgenden Monaten wurden die Löhne durch Notverordnungen weiter gekürzt, was die Not der Bevölkerung vor allem im Ruhrgebiet weiter steigen ließ.
Das Vertrauen in die Demokratie und die Republik sank ungebremst. Die Republik wurde für die schlechte Wirtschaftslage verantwortlich gemacht, zumal die Reichsregierung im Verlauf des Jahres 1930 mehrfach neue Steuern erhob, um die Staatsaufgaben erfüllen zu können. Die Rufe nach einem „Starken Mann“, der das Deutsche Reich wieder zu alter Größe und Ansehen bringen sollte, wurden lauter.
Auf diese Forderungen gingen besonders die Nationalsozialisten ein, die mittels gezielter Propaganda und der Konzentration auf die Person Hitlers ein solches Bild der Stärke suggerierten. Sie verstanden es, die Massen durch Großveranstaltungen für sich zu gewinnen und nutzten modernste Wahlkampfmittel, z.B. die konsequente Emotionalisierung. Hitlers Angriffe richteten sich gegen alles, was mit dem „Weimarer System“ in Verbindung gebracht wurde - vom Parteiensystem, bestehend aus verschiedenen relativ kleinen Parteien und Splitterparteien bis hin zum eigentlichen demokratisch-parlamentarischen Prinzip.
Aber nicht nur der rechte Flügel Deutschlands erstarkte, sondern auch der linke. Die republik-freundlichen Sozialdemokraten verloren im Gegensatz zu den Liberalen kaum Stimmen, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) konnte sogar Stimmen gewinnen und wurde zu einer bedeutenden Macht im Parlament und auf der Straße. Denn längst hatte sich der Kampf, ausgehend von den Kampforganisationen der NSDAP (SA) und der KPD (Roter Frontkämpferbund) auf die Straße verlagert, wo sich teilweise bürgerkriegsähnliche Szenen abspielten. Daran hatten selbst die republikanisch gesinnten Kräfte mit einem eigenen Kampfverband, dem sozialdemokratisch dominierten Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold (später Eiserne Front) anteil. Auch diese chaotischen Gewaltszenen spielten letztlich – obwohl diese oft dafür verantwortlich waren – den Nationalsozialisten in die Hände, da Hitler immer häufiger als „letzte Karte“ ins Spiel gebracht wurde, der die geordneten Verhältnisse wiederherstellen würde.
Um eine weitere Stärkung der radikalen Flügelparteien zu verhindern, tolerierte die SPD im Reichstag weitgehend die auf Kürzung der Sozialausgaben basierende Spar- und Deflationspolitik Brünings, welche aber die wirtschaftliche Krise kurzfristig noch verschärfte.
Am 11. Oktober 1931 vereinigte sich die nationalistische Rechte zur Harzburger Front. Als Reaktion bildeten die republiktreuen Organisationen unter dem Fahnensymbol der drei Pfeile die Eiserne Front.
1932 standen Wahlen zum Amt des Reichspräsidenten an. Bezeichnend für die Situation der Republik ist, dass keiner der Kandidaten, Thälmann, Hitler und Hindenburg, ein Demokrat war. Die Parteien der Mitte bis zur SPD unterstützten Hindenburg, um einen Erfolg Hitlers zu verhindern. Brüning hatte sich mit seinem Verbot der SA und der Osthilfeverordnung, die von den ostpreußischen Grundbesitzern – zu denen auch Hindenburg gehörte – stark kritisiert wurde, beim Reichspräsidenten in Misskredit gebracht. Hindenburg nahm ihm zudem übel, dass er auf sein Betreiben auch von den Anhängern der SPD zum Reichspräsidenten gewählt worden war. Er entzog ihm sein Vertrauen und Brüning, der aufgrund seiner Sparpolitik in der Bevölkerung ohnehin kaum Rückhalt besaß, musste zurücktreten. Der Kanzler wurde nach eigenem Bekunden „hundert Meter vor dem Ziel“ gestürzt, da seine Deflationspolitik noch keine Wirkung entfalten konnte. Auch sein Ziel der Gleichberechtigung Deutschlands und der endgültigen Aufhebung der Reparationen hatte er nicht erreicht.
Spd-poster-1932.jpg-Wahlplakat „Gegen Papen, Hitler, Thälmann. Liste 2 Sozialdemokraten“]]
Sein Nachfolger Franz von Papen ersuchte Hindenburg sofort um Auflösung des Parlaments. Er wollte die Unterstützung der Nationalsozialisten und hob dafür das Verbot der SA wieder auf. Im sechsten Reichstag, der im Juli 1932 gewählt wurde, hatten die Nationalsozialisten 230 und die Kommunisten 89 von 608 Mandaten. Die beiden extremen Flügelparteien hatten damit eine negative Mehrheit erreicht, die jede parlamentarische Arbeit unmöglich machte. Papen löste den gerade erst gewählten Reichstag, nach einem mit großer Mehrheit gegen ihn gerichteten Misstrauensvotum, durch eine vorbereitete Order Hindenburgs wieder auf. Am 20. Juli setze er die Regierung von Preußen ab, die letzte Bastion der Republik. Als Vorwand für den „Preußenschlag“, der häufig als Staatsstreich bezeichnet wurde, diente das angebliche Versagen der preußischen Polizei am „Altonaer Blutsonntag“ (Straßenkämpfe zwischen SA und Kommunisten).
Die Neuwahlen vom November des gleichen Jahres brachten zwar einen Rückgang der Stimmen für die NSDAP, aber wiederum keine regierungsfähige Mehrheit. Papen trat zurück, nachdem ihm klar geworden war, dass er die Unterstützung der Reichswehr bei der Absicherung einer Diktaturregierung nicht besaß. Zudem hatte es der Reichstag aufgrund eines Verfahrensfehlers Papens geschafft, ihm rechtlich wirkungslos aber öffentlichkeitswirksam das Misstrauen auszusprechen. Aufgrund der fehlenden Unterstützung des Reichswehrministers Kurt von Schleicher, die im Zuge einer militärischen Simulation eines möglichen Aufstandes (dem „Planspiel Ott“) sichtbar geworden war, verweigerte Hindenburg die geforderte Auflösung des Reichstags ohne Festsetzung von Neuwahlen. Diese Ausschaltung des Parlaments, gestützt auf das Argument des Staatsnotstands, hätte einen offensichtlichen Verfassungsbruch dargestellt.
Papens Nachfolger wurde General Schleicher, der bis dahin im Hintergrund die Fäden gezogen hatte und für Papens Sturz verantwortlich war. Doch auch sein Konzept, einen Ausweg aus der Krise zu finden, scheiterte. Er hatte eine breite „Querfront“ von den Gewerkschaften bis zum linken Flügel der NSDAP um Gregor Strasser erstrebt. Anders als Papen setzte er nicht auf restaurative Verfassungsreformen, sondern auf sozialen Ausgleich. Am 28. Januar 1933 musste auch Schleicher zurücktreten, nachdem er zuletzt selbst von Hindenburg erfolglos die Ausrufung des Staatsnotstands, nach dem er aber vermutlich im Gegensatz zu Papen wieder zur Demokratie zurückkehren wollte, gefordert hatte. Schleicher selbst war kein Demokrat, sein Verhältnis zur NSDAP wandelte sich mehrmals, zuletzt empfahl er Hindenburg ein Kabinett unter Hitler (AdR, Dok. Nr. 72 vom 28.1.1933).
Schleichers dringliche Bitte um Order zur Auflösung des Reichstags und Proklamation des Staatsnotstandes gründete sich in der Tatsache, dass in der nächsten Sitzung am 31. Januar 1933 ein sicheres Misstrauensvotum drohte. Hindenburg lehnte sein Begehren um Zusage der Auflösung mit folgenden Worten ab:
Schleicher konnte nicht wissen, dass ausgerechnet er, Meister der Intrigen, nun selbst Opfer einer Intrige geworden war: Schon am 4. Januar 1933 hatte sich sein ehemaliger Schützling Franz von Papen mit Hitler zu Geheimverhandlungen im Privathaus des Kölner Bankiers Kurt von Schröder getroffen. Diesem Gespräch folgten Weitere, zuletzt auch unter Anwesenheit des Staatssekretär des Reichspräsidenten Otto Meißner und dem Sohn des Reichspräsidenten Oskar von Hindenburg, beides einflussreiche Berater in der Kamarilla des greisen Paul von Hindenburg. Sie vereinbarten eine Koalitionsregierung aus Deutschnationalen und NSDAP, der außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nämlich Wilhelm Frick als Innenminister und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich und kommissarischer preußischer Innenminister, angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen vorgesehen.
Reichspräsident von Hindenburg, der sich bis zuletzt gegen eine Kanzlerschaft des „böhmischen Gefreiten“ Hitler gesträubt hatte, konnte mit dem Hinweis, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit „eingerahmter“ NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute, beruhigt werden. Der Glaube, Hitler als Kanzler kontrollieren zu können, sollte sich aber als folgenschwerer Fehler herausstellen. Ein weiteres zentrales Argument für Hindenburg war die formale Verfassungskonformität der Lösung Hitler. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bedeutete faktisch das Ende der Weimarer Republik - auch wenn die Weimarer Verfassung formal nie außer Kraft gesetzt wurde.
Paul von Hindenburg war in den letzten Wochen von allen einflussreichen Lobbyistenverbänden und den Beratern seiner Kamarilla bearbeitet worden (siehe dazu die Artikel zur: Industrielleneingabe (Rolle des Reichsverbandes der Industrie), zum Osthilfeskandal (Rolle des Reichslandbundes) ). Inwieweit das seine Entscheidung wirklich beeinflusste, ist schwer zu sagen – man bedenke, dass Hindenburg zu diesem Zeitpunkt das 86. Lebensjahr erreicht hatte.
Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz führten direkt in die Diktatur des Nationalsozialismus.
In der Geschichtsforschung wird allgemein die Zäsur des 30. Januar 1933 als Ende der Weimarer Republik angenommen. Anzumerken ist, dass zu diesem Zeitpunkt, und auch noch im folgenden Jahr, bis zum Tod Hindenburgs, formal das Rechts- und Präsidialregierungssystem der Jahre zuvor galt. Bemerkenswert auch, dass Reichspräsident Paul von Hindenburg für den Fall seiner Abwesenheit dem Vizekanzler Franz von Papen eine Vollmacht zur Ausübung des präsidialen Vetorechts gegen Hitler übergeben hatte. Dieser setzte sie nie ein.
Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30. Januar 1933, bis zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war – sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch geführt, und führt im Allgemeinen ins Leere. Siehe dazu auch die Weimarer_Republik dieses Artikels.
Ob die Reichstagswahlen am 5. März 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen Maßstäben genügen ist umstritten (diskutiert u. A. in „Irene Strenge, Machtübernahme 1933 - alles auf legalem Weg?“, ebenso Karl-Dietrich Bracher, „Die nationalsozialistische Machtergreifung. Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933–34.“, uvm.).
Das Phänomen des Scheiterns der ersten deutschen Demokratie in der Weimarer Republik, des Erstarkens der Nazis, der Machtübergabe/Machtübernahme/Machtergreifung an/durch Hitler kann sicher nur im vollständigen Zusammenhang begriffen werden.
Alle Erklärungsmodelle, die sich auf einen einzelnen Grund für das Scheitern der Weimarer Republik beschränken, greifen zu kurz: Weder waren es alleine institutionelle Mängel der Weimarer Verfassung, noch die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre, das Elend der Massenarbeitslosigkeit, dass breite Wählerschichten den Nationalsozialisten in die Arme trieben, noch die versäumte Demokratisierung von Justiz, Verwaltung und Militär. Das Scheitern lässt sich auch nicht am persönlichen Versagen Einzelner oder der charismatischen Anziehungskraft der „Führerfigur“ Hitlers festmachen – Hitler und die Nationalsozialisten hatten um die Jahreswende 1932/33 den Zenit der Zustimmung bereits überschritten. Gescheitert ist die erste deutsche Republik an einem ganzen Bündel von Ursachen und deren unglücklichen Verschränkung. Bis zuletzt war der Weg in die Diktatur nicht zwangsläufig. Allerdings stellt die Forschung den Hauptakteuren der letzten Phase der Weimarer Republik ein überwiegend negatives Zeugnis aus. Verblendet durch Ehrgeiz, in Selbstüberschätzung und mangelnder politischer Urteilsfähigkeit ebneten sie Hitler den Weg an die Macht. Aber auch die Verteidiger der Republik konnten letztlich keine überzeugenden Konzepte anbieten.
Nach der Ernennung Hitlers konnten sich die demokratischen Parteien nicht auf ein gemeinsames, entschlossenes Vorgehen einigen – das Zentrum hatte teilweise selbst Koalitionen mit der NSDAP erwogen. Kurt von Schleicher wiederum hatte es versäumt, dem Reichspräsidenten Alternativen zu einer verfassungswidrigen Verschiebung von Neuwahlen zu unterbreiten. So wäre es z. B. möglich gewesen, auch nach einem Misstrauensvotum als geschäftsführende Regierung im Amt zu bleiben. Das Misstrauensvotum hätte mit Verweis auf die Mehrheitsunfähigkeit der Antragssteller ignoriert werden können, was faktisch eine Hineininterpretation eines „konstruktiven Misstrauensvotums“ in die Weimarer Verfassung bedeutet hätte. Das Konzept eines konstruktiven Misstrauensvotums lag seit 1927 vor und eine entsprechende Argumentation gegenüber Hindenburg war Schleicher seitens seiner Berater angeraten worden.
Die von Heinrich August Winkler und anderen Historikern der Gegenwart bekannte These von "Weimar" als einer "Republik ohne Demokraten" wurde als pauschalisierende Zuspitzung kritisiert: Sie trifft jedoch durchaus auf viele damalige Führungskräfte in Staat, Wirtschaft, Verwaltung, darüber hinaus auch auf große Teile der Parteienlandschaft und ihrer Wählerbasis zu. Die Neigung, die Demokratie ihren Feinden preiszugeben, war damals eine weit verbreitete Grundeinstellung in der deutschen Bevölkerung. Auch für viele Wähler der Nationalsozialisten war der Marsch in die Diktatur letztlich ein Marsch in den eigenen Untergang.
Hitler wurde zu einer Zeit Reichskanzler, als seine Partei aufgrund von inneren Spannungen in einer ernsten Krise war. Was die Nationalsozialisten als „Machtergreifung“ bezeichneten, um damit Stärke zu suggerieren, war in dieser Perspektive eher eine Art Machtübergabe. Es war eine Verkettung von Umständen, die den Nationalsozialisten die Macht bescherte.
Der Sozialhistoriker Detlef J. Peukert führt das Scheitern der Weimarer Republik auf „vier zerstörerische Prozesse“ zurück, „die einzeln wohl hätten gemeistert werden können“: gruende_fuer_scheitern_weimarer_republik.png
1. Destabilisierung: Die Basiskompromisse aus der Gründungszeit hätten zu ihrer Ausgestaltung breitere Handlungsspielräume benötigt. Dadurch, dass diese durch die wirtschaftliche und soziale Dauerkrise verengt wurde, wurde die sozioökonomische Strukturkrise (Krise der Modernisierung, Weltwirtschaftskrise) zu einer Destabilisierung des politischen und sozialen Systems der Republik transformiert.
2. Legitimationsverlust: Die allmähliche und kontinuierliche Zurücknahme der Basiskompromisse trug zum Legitimationsverlust der neuen Ordnung bei. (z. B. Abbau des Sozialstaats, der in dieser Form in der Novemberrevolution als Kompromiss zwischen Kapital und Arbeit begründet wurde (Stinnes-Legien-Abkommen der ZAG))
3. Politik der autoritären Wende: Die alten republikfeindlichen Eliten zerstörten willentlich die angeschlagenen parlamentarisch-demokratischen Institutionen, um einen obrigkeitlichen Staat zu (re-)installieren. Dies war ein gemeineuropäisches Phänomen der 30er Jahre, in Deutschland gab es aber zwei Besonderheiten:
4. nationalsozialistische Alternative: Die NS-Bewegung konnte angesichts der Krise der Jahre 1930 bis 1933 die ganze Dynamik einer totalitären Integrationspartei entfalten. Sie konnte sich zum Sprecher der Krisenängste eines guten Drittels aller Deutschen machen. Aber allein hätte sie die Republik nicht stürzen können.
Antisemitismus trat jedoch nicht in allen Regionen des Reiches im gleichen Ausmaß auf, sondern ließ teilweise deutliche Unterschiede zwischen Großstädten und ländlichen Regionen erkennen. Er war jedoch eine alltägliche Erscheinung in der Weimarer Republik, die in dem Gedankengut aller Bevölkerungsschichten anzutreffen war. Dies wird durch zahlreiche Postkarten mit antisemitischen Motiven und öffentliche Hasspropaganda deutlich.
Auffallend demgegenüber ist aber, dass in der NSDAP nach ihrem enttäuschenden Wahlergebnis von 1928 eine Weisung an alle Parteigliederungen ausgegeben wurde, in der Propaganda den Antisemitismus, der offensichtlich auf weite Bevölkerungskreise abschreckend wirkte, zurückzuschrauben, und statt dessen auf außenpolitische Themen wie z.B. den Young-Plan zu setzen.
Mit der Gründung der Weimarer Republik erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. An den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung beteiligten sich 78 Prozent der wahlberechtigten Frauen, 9,6 Prozent der Abgeordneten waren weiblich. Frauen blieben aber auch in den zwanziger Jahren in allen Parteien weiterhin unterrepräsentiert und waren kaum in hohen Parteiämtern vertreten.
Die politische Einstellung der Justiz kann man deutlich in ihren Urteilen erkennen, zum ersten Mal bei der Münchner Räterepublik und beim Kapp-Putsch. Während linke Straftäter mit enormer Härte behandelt wurden, kam es bei rechten Straftäter sehr selten überhaupt zu Anklagen oder Strafen, die auch sehr viel milder ausfielen. Adolf Hitler erhielt für seinen Putschversuch nur die gesetzliche Mindeststrafe und konnte den Prozess als Propagandaveranstaltung nutzen – die Weimarer Justiz war auf dem rechten Auge blind. Die Blindheit betraf nicht nur die Richter sondern auch die Strafverfolgungsbehörden. Ein späterer Reichsanwalt hatte unter anderem wichtige Spuren des Mordes an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nicht aufgenommen und die Ermittlungen auch anderweitig behindert. Gustav Noske (SPD), der erste Reichswehrminister der Weimarer Republik, verhinderte, dass der Prozess gegen Waldemar Pabst, der die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu verantworten hatte, in die Revision ging. Der Prozess wurde eingestellt; nur einige der untergeordneten Beteiligten erhielten geringfügige Bußgelder oder minimale Haftstrafen, die zudem ausgesetzt wurden. Die Einseitigkeit der Justiz wurde bereits 1921 von Emil Julius Gumbel belegt, aber es kam zu keinen wirksamen Reformen. Die Gerichte fühlten sich oft nicht dem Gesetz, sondern dem Staat und dem Kampf gegen den Kommunismus, verpflichtet.
Die Blindheit galt auch für die massenwirksame Propaganda, die nicht nur von den Rechtsextremen selbst ausging, sondern von einer Vielzahl "bürgerlicher" Medien geteilt und mitgetragen wurde. Die Demokraten in der Verwaltung der Weimarer Republik wurden zum Teil systematisch verunglimpft: so z.B. der Berliner Polizeipräsident Bernhard Weiß, der als einer der wenigen standhaften Beamten regelmäßig gegen Rechtsbrüche von Hitlers SA vorging. Diese "Sturmabteilung" hatte Ernst Röhm 1921 als "Schutztruppe" der NSDAP gegründet. Die Bildung solcher paramilitärischen Verbände wurde ebenfalls von den Behörden geduldet: Die SA begleitete die Versammlungen und Kundgebungen ihrer Partei und begann auch bei anderen Parteiversammlungen immer wieder Straßen- und Saalschlachten, um sich systematisch auf den Tag der "Machtergreifung" vorzubereiten.
Die Justiz spielte auch eine wichtige Rolle am Ende der Republik. Adolf Hitler erhielt nach seinem Putsch nur eine geringe Strafe und kam bald wieder frei. Die Verhandlungen durften zur Hetze und zur Verbreitung von Propaganda missbraucht werden. In der Urteilsbegründung wurde der Verzicht auf eine Ausweisung Hitlers, die nach dem Republikschutzgesetz angebracht war, damit begründet, dass „auf einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler die Vorschrift * keine Anwendung finden“ kann. Der Reichspräsident Friedrich Ebert starb an einer verschleppten Blinddarmentzündung, die er auf Grund einer Anklage wegen Hochverrats nicht rechtzeitig behandeln ließ. Im so genannten Weltbühne-Prozess wurden die Journalisten Carl von Ossietzky und Walter Kreiser wegen Spionage zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil in der Zeitschrift auf die geheime Aufrüstung der Reichswehr aufmerksam gemacht worden war.
Der Oberbefehlshaber der Reichswehr war der Reichspräsident. Nach dem Versailler Vertrag war ihre Größe und Ausrüstung beschränkt. Die Reichswehr wurde ein Staat im Staate, der sich nach außen hin abschottete, sie wurde nicht zu einer Streitmacht der Republik. Zwar beschloss sie im Ebert-Groener-Bündnis die Regierung im "gemeinsamen Kampf gegen den Bolschewismus" zu unterstützen. Dennoch war sie für die junge Republik eher eine Last, da die konservativen Streitkräfte des Kaiserreichs nicht entlassen wurden und auch keine demokratische Reformen stattfanden. Sie unterstützte den Kampf gegen linke Gruppen und war vaterlandstreu, beim Kapp-Putsch war sie nicht bereit einzugreifen. Nach der Machtübernahme akzeptierte sie Hitler widerstandslos.
(siehe: Geschichte der Parteien in Deutschland)
In der Weimarer Republik übernahmen die Parteien erstmals in Deutschland eine wichtige Rolle. Sie waren in der Gesellschaft aber nur als notwendiges Übel akzeptiert und in der Verfassung wurden sie nur einmal in einem negativen Kontext erwähnt.
Die Parteien stammten größtenteils noch aus der Kaiserzeit, auch wenn die meisten ihren Namen geändert hatten. Entgegen einer weitverbreiteten Irrmeinung ist die Zahl der im Parlament vertretenen Parteien erstaunlich gleich geblieben: Sowohl unter dem absoluten Mehrheitswahlrecht der Kaiserzeit als auch in der Weimarer Zeit waren es meistens zwischen 12 und 15. Die Parteienzersplitterung gab es also bereits zuvor. Die fehlenden Regionalparteien (Dänen, Polen, Elsässer) nach den Gebietsverlusten durch den Versailler Vertrag wurden durch eine größere Zahl von Splitterparteien des Mittelstandes ersetzt. Die Parteienzersplitterung war für die Republik aber ein größeres Problem als vorher, da der Reichstag jetzt eine wichtigere Rolle hatte und beispielsweise die Regierung stürzen konnte.
Liste der Parteien (vom linken zum rechten Rand des Parteienspektrums)
Das Deutsche Reich bestand zwischen 1920 und 1929 aus 18 Ländern, die ihre Wurzeln in den Teilstaaten des deutschen Kaiserreichs hatten. Lediglich das Land Thüringen war 1920 aus den sogenannten „Thüringischen Staaten“ neu gebildet worden. 1929 verlor Waldeck seine Eigenständigkeit und wurde preußisch. Im „Dritten Reich“ wurden 1934 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg vereinigt; 1937 wurde Lübeck ein Teil Preußens.
Die folgende Aufstellung enthält statistische Angaben von 1925:
| Land | Fläche (km²) | Einwohner | Einw./km² | Hauptstadt | - | Anhalt | 2 313,58 | 351 045 | 143 | Dessau | - | Baden | 15 069,87 | 2 312 500 | 153 | Karlsruhe | - | Bayern | 75 996,47 | 7 379 600 | 97 | München | - | Braunschweig | 3 672,05 | 501 875 | 137 | Braunschweig | - | Bremen | 257,32 | 338 846 | 1 322 | Bremen | - | Hamburg | 415,26 | 1 132 523 | 2 775 | Hamburg | - | Hessen | 7 691,93 | 1 347 279 | 167 | Darmstadt | - | Lippe | 1 215,16 | 163 648 | 135 | Detmold | - | Lübeck | 297,71 | 127 971 | 430 | Lübeck | - | Mecklenburg-Schwerin | 13 126,92 | 674 045 | 51 | Schwerin | - | Mecklenburg-Strelitz | 2 929,50 | 110 269 | 38 | Neustrelitz | - | Oldenburg | 6 423,98 | 545 172 | 85 | Oldenburg | - | Preußen | 292 695,36 | 38 175 986 | 130 | Berlin | - | Sachsen | 14 986,31 | 4 992 320 | 333 | Dresden | - | Schaumburg-Lippe | 340,30 | 48 046 | 141 | Bückeburg | - | Thüringen | 11 176,78 | 1 607 329 | 137 | Weimar | - | Württemberg | 19 507,63 | 2 580 235 | 132 | Stuttgart | - | Deutsches Reich | 468 116,13 | 62 410 619 | 134 | Berlin | - | - | Saargebiet | 1 910,49 | 768 000 | 402 | Saarbrücken |
Quelle: Beckmanns Welt-Lexikon und Welt-Atlas. Leipzig, Wien: Verlagsanstalt Otto Beckmann, 1931.
Sonstige Literatur
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