Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell verfassunggebende deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik.
Im Zuge der Novemberrevolution 1918 war sowohl von Seiten des eigenmächtig die Abdankung von Kaiser Wilhelm II. verkündenden Reichskanzlers Prinz Max von Baden als auch aus den Reihen der Sozialdemokraten die Forderung nach möglichst rascher Einrichtung einer Nationalversammlung, die über die zukünftige Staatsform des Deutschen Reiches entscheiden sollte, erhoben worden. Der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung, beschloss dies am 30. November 1918 und setzte die Wahl für den 19. Januar 1919 fest – wahlberechtigt waren nach der Verordnung alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben, womit zum ersten Mal auch Frauen reichsweit Wahlrecht hatten. Auch der Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte (Reichsrätekongress) stimmte am 19. Dezember diesem Regierungsbeschluss mit deutlicher Mehrheit zu, womit eine – ebenfalls mögliche – Entwicklung hin zu einer Räterepublik endgültig gestoppt war.
Nach den Wahlen vom 19. Januar trat die Nationalversammlung am 6. Februar 1919 in Weimar zusammen, um den revolutionären Nachwirren in Berlin zu entgehen. Sie wählte den SPD-Politiker Eduard David zu ihrem Präsidenten. Am 11. Februar 1919 wählte die Nationalversammlung Friedrich Ebert (SPD) zum vorläufigen Reichspräsidenten. Die SPD bildete in der Weimarer Koalition mit dem ZENTRUM und der DDP eine regierungsfähige Mehrheit. Da der bisherige Nationalversammlungspräsident Eduard David in die Reichsregierung als Reichsminister ohne Geschäftsbereich eintrat, wählte die Versammlung am 14. Februar 1919 den Zentrums-Abgeordneten und bisherigen Vizepräsidenten Konstantin Fehrenbach zu seinem Nachfolger.
Am 12. Mai 1919 tagte die Nationalversammlung erstmals in Berlin, in der Neuen Aula der Universität. Sie nahm dort eine Erklärung von Reichskanzler Philipp Scheidemann über die Friedensbedingungen entgegen und debattierte anschließend darüber. Der Sozialdemokrat Scheidemann nannte in seiner Rede unter großen Beifall aller Parteien die Bedingungen der Entente einen „Gewaltfrieden“, der das deutsche Volk erdrosseln solle. Sowohl die territorialen als auch die wirtschaftlichen und politischen Forderungen würden würden Deutschland die Luft zum Leben nehmen. Diese Bedingungen seien nicht annehmbar und ständen in krassem Gegensatz zu den Zusicherungen, die US-Präsident Woodrow Wilson gemacht habe. Die Reichsregierung könne diesen Bedingungen nicht zustimmen und werde Gegenvorschläge machen, die auf Wilsons 14-Punkte-Programm beruhen. Der preußische Ministerpräsident Paul Hirsch, sicherte im Namen der Gliedstaaten des Deutschen Reiches der Reichsregierung die volle Unterstützung zu und kritisierte ebenfalls die Bedingungen der Entente scharf. Auch die Redner aller Parteien von USPD bis DNVP erklärten die Forderungen der Entente für nicht annehmbar, so bezeichnete der DVP-Vorsitzende und spätere Reichsaußenminister Gustav Stresemann die Friedensbedingungen der Siegermächte wörtlich als „Ausfluß des politischen Sadismus“. Lediglich der USPD-Vorsitzende Hugo Haase verband seine Ablehnung der Entente-Forderungen mit scharfen Angriffen auf die Reichsregierung und warf ihr vor, durch die Burgfriedenspolitik im Krieg die derzeitige Lage erst verursacht zu haben.
Nachdem das Kabinett Scheidemann am 20. Juni 1919 wegen der Ablehnung seiner Gegenvorschläge durch die Entente und die dadurch entstehende Uneinigkeit über die Frage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages zurücktrat, warb der neue Reichskanzler Gustav Bauer, der einer Regierung von SPD und ZENTRUM vorstand, in seiner Regierungserklärung am 22. Juni für den Vertrag mit den Worten:
Auch die Redner von SPD und ZENTRUM, Paul Löbe und Adolf Gröber verurteilten den Vertrag. Insbesondere wandten sie sich gegen die im Vertragsentwurf der Entente getroffene Feststellung, Deutschland sei allein schuld am Krieg gewesen. Sie sprachen sich aber im Namen ihrer Fraktionen für eine Annahme aus, da die Alternative nur die Wiederaufnahme der Kampfhandlungen sei, die zu noch schlimmeren Ergebnissen führen würde. Dagegen sprach sich Eugen Schiffer, der bisherige Reichsfinanzminister, im Namen der Mehrheit der DDP-Abgeordneten gegen die Annahme des Vertrages aus. Er erinnerte die beiden Regierungsparteien an den Ausruf des bisherigen Reichskanzlers Philipp Scheidemann vom 12. Mai, daß die Hand verdorren müsse, die diesen Vertrag unterzeichne. Er sehe nicht, daß sich die Lage seither geändert habe. Auch DNVP und DVP wandten sich strikt gegen den Vertrag. Die USPD hingegen billigte als einzige Oppositionspartei den Versailler Vertrag. Ihr Vorsitzender Hugo Haase nannte die zur Entscheidung stehende Frage ein furchtbares Dilemma in dem sich die Nationalversammlung befinde. Er kritisierte den Vertrag zwar ebenfalls scharf, wies - wie schon die Vertreter der Regierungsparteien - auf die Folgen hin, die entstehen würden, wenn man den Vertrag ablehne.
In namentlicher Abstimmung votierten 237 Abgeordnete für die Billigung des Friedensvertrages, 138 stimmten mit Nein, fünf enthielten sich. Während SPD (bis auf den Abgeordneten Valentin Schäfer), Zentrum (bis auf neun Abgeordnete) und USPD den Versailler Vertrag billigten, lehnten DDP (bis auf sieben Abgeordnete), DNVP, DVP, Deutsch-Hannoversche Partei und die beiden Abgeordneten von Braunschweigisch-Niedersächsischer Partei (August Hampe) bzw. Schleswig-Holsteinischer Bauern- und Landarbeiter-Demokratie (Detlef Thomsen) den Vertrag ab. Enthalten haben sich die Abgeordneten des Bayerischen Bauernbundes und mit Georg Heim und Martin Irl zwei bayerische Zentrumsabgeordnete. Während die sieben mit Nein stimmenden Zentrumsabgeordneten überwiegend aus Gebieten kamen, die durch den Friedensvertrag von der Abtrennung vom Deutschen Reich bedroht waren (wie z.B. der Saarländer Bartholomäus Koßmann oder der Oberschlesier Thomas Szczeponik), war unter den sieben DDP-Abgeordneten, die dem Vertrag zustimmten, auch der Fraktionsvorsitzende Friedrich von Payer, der sich mit seiner Auffassung in der eigenen Fraktion nicht durchsetzen konnte. Hingegen stimmte der Pazifist und DDP-Abgeordnete Ludwig Quidde gegen die Unterzeichnung des Vertrages durch die Reichsregierung.
Am 31. Juli 1919 nahm die Nationalversammlung nach wesentlichen Änderungen am ursprünglichen Entwurf die Weimarer Reichsverfassung mit großer Mehrheit an.
Die Weimarer Nationalversammlung war nicht nur mit der Ausarbeitung einer Verfassung beschäftigt, sondern fungierte zugleich auch als Parlament und übte dessen legislative Funktion aus. Sie verlegte ihren Sitz am 30. September 1919 endgültig nach Berlin und löste sich am 21. Mai 1920 auf. Nach den Reichstagswahlen am 6. Juni 1920 trat der 1. Reichstag an die Stelle der Nationalversammlung.
Siehe auch:
Weimarer Republik | Weimar | 1919 ..
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