Wehrwirtschaftsführer waren im Dritten Reich Leiter rüstungswichtiger Betriebe. Diese wurden ab 1935 durch das Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt im OKW ernannt. Absicht war es, sie an die Wehrmacht zu binden und ihnen einen quasi militärischen Status zu geben. Nach 1938 erfolgte die Ernennung durch das Reichsministerium für Wirtschaft. Ab 1940 wurden immer öfter auch führende Vertreter von Firmen der Nicht-Rüstung dieser Titel verliehen, um die Umstellung der Betriebe auf die Belange der Kriegswirtschaft zu dokumentieren. Insbesondere bei Ernennungen vor 1940 sagt der Titel kaum etwas über die politische Nähe des Inhabers zum NS-Regime oder über die rüstungswirtschaftliche Bedeutung seines Betriebes. Eine Ernennung zum Wehrwirtschaftsführer erleichterte in dem betreffenden Betrieb negative arbeitsrechtliche Bestimmungen für die Arbeiter und Angestellten.
Zu Wehrwirtschaftsführer wurden unter anderem ernannt:
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"Wehrwirtschaftsführer".
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