Als Wehrersatzdienst bezeichnet man Dienste, die anstelle des Wehrdienstes zur Ableistung der Wehrpflicht geleistet werden können. Dabei besteht meist kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Wehrersatzdienst.
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In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten keinen Wehrdienst leisten zu müssen:
Die gängigste Art des Wehrersatzdienstes ist der Zivildienst. Davor muss der Wehrpflichtige einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag) stellen. Der Zivildienstleistende ist nach dem Ende seiner 9-monatigen Dienstzeit vom Kriegsdienst befreit, kann aber im Verteidigungsfall zu zivilen Tätigkeiten herangezogen werden.
Mehr unter Zivildienst.
Viele Wehrpflichtige wählen auch die Möglichkeit, einen Anderen Dienst im Ausland (ADiA) zu leisten.
Seit Juni 2002 ist es auch möglich, den Wehrersatzdienst in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) abzulegen.
Für Schüler gilt ein Wehrdienstfreistellungsverbot, da mit häufigem Wohnortwechsel zu rechnen ist. Unabhängig davon muss vor Antreten des Wehrersatzdienstes das 18. Lebensjahr vollendet sein, da nur ab diesem Zeitpunkt ein eigenverantwortliches Handeln möglich ist.
In der DDR bedeutete der Wehrersatzdienst einen Bereitschaftseinsatz bei der Volkspolizei, der Transportpolizei, im Ministerium für Staatssicherheit, den Einheiten der Zivilverteidigung oder den Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (Bausoldaten).
Siehe auch: Kriegsdienstverweigerer, Totalverweigerer
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"Wehrersatzdienst".
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