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Als Wehrersatzdienst bezeichnet man Dienste, die anstelle des Wehrdienstes zur Ableistung der Wehrpflicht geleistet werden können. Dabei besteht meist kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Wehrersatzdienst.

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Wehrersatzdienst in Deutschland


Formen

In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten keinen Wehrdienst leisten zu müssen:

Zivildienst

Die gängigste Art des Wehrersatzdienstes ist der Zivildienst. Davor muss der Wehrpflichtige einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag) stellen. Der Zivildienstleistende ist nach dem Ende seiner 9-monatigen Dienstzeit vom Kriegsdienst befreit, kann aber im Verteidigungsfall zu zivilen Tätigkeiten herangezogen werden.

Mehr unter Zivildienst.

Langjährige Verpflichtung im Katastrophenschutz
In Deutschland kann man sich bei verschiedenen Organisationen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt hier im Allgemeinen sechs Jahre. Im Unterschied zum Zivil- oder Wehrdienst kann man aber sein gewohntes Leben weiterleben, da sich die Verpflichtungen auf wenige Tage im Monat beschränken. Der Dienst im Katastrophenschutz kann bei folgenden Organisationen abgeleistet werden: Dies setzt jedoch voraus, dass die zuständige Behörde (in der Regel das Landratsamt) die Zustimmung erteilt, was nur möglich ist, wenn es freie Plätze gibt. In der Regel ist dies aber bei frühzeitiger Antragstellung der Fall. Allerdings setzen einige Organisationen bereits eine Mitgliedschaft (quasi als Probezeit) vor der Beantragung der Freistellung voraus (Z.B. beim DRK sechs Monate, in denen u.a. die Grundausbildung stattfindet).

Anderer Dienst im Ausland

Viele Wehrpflichtige wählen auch die Möglichkeit, einen Anderen Dienst im Ausland (ADiA) zu leisten.

Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr

Seit Juni 2002 ist es auch möglich, den Wehrersatzdienst in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) abzulegen.

Wehrdienstfreistellungsverbot

Für Schüler gilt ein Wehrdienstfreistellungsverbot, da mit häufigem Wohnortwechsel zu rechnen ist. Unabhängig davon muss vor Antreten des Wehrersatzdienstes das 18. Lebensjahr vollendet sein, da nur ab diesem Zeitpunkt ein eigenverantwortliches Handeln möglich ist.

Wehrersatzdienst in der DDR

In der DDR bedeutete der Wehrersatzdienst einen Bereitschaftseinsatz bei der Volkspolizei, der Transportpolizei, im Ministerium für Staatssicherheit, den Einheiten der Zivilverteidigung oder den Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (Bausoldaten).

Weiterführende Links


Siehe auch: Kriegsdienstverweigerer, Totalverweigerer

Weblinks


Wehrpflichtgesetz, §13

Facheinheit IuK im Katastrophenschutz Stadt Cuxhaven

Zivildienst | Wehrrecht (Wehrpflicht)

 

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