Wegfahrsperren sind Einrichtungen an Kraftfahrzeugen, die verhindern sollen, dass diese unbefugt in Betrieb genommen werden können.
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Man unterscheidet mechanische Wegfahrsperren, elektronische Wegfahrsperren und unfreiwillige Wegfahrsperren.
Mechanische Wegfahrsperre
Mechanische Sperren kommen auf freiwilliger Basis zum Einsatz:
- So gibt es einen Stahlstab, der mittels Schloss am Lenkrad so befestigt wird, dass es nicht möglich ist, das Lenkrad zu drehen. Bei einer anderen Konstruktion wird ein Stahlstab zwischen Lenkrad und einem Pedal eingespreizt, so dass auch die Pedale nicht betätigt werden können. Diese einfachen Methoden sind zwar nicht bedienungsfreundlich, haben aber den Vorteil, dass sie billig sind und auch leicht sichtbar, so dass evtl. Gelegenheitsdiebe abgehalten werden.
- Eine weitere Wegfahrsperre ist die Gangschaltungssperre. Diese wird in der Mittelkonsole fest mit der Karosserie mittels Abrißschrauben befestigt. Die Sperrung erfolgt durch das Einschieben eines Stahlbolzens. Dieser blockiert die Bewegung der Gangschaltung im Rückwärtsgang. Auch Pkws mit Automatikschaltung können auf diese Weise in der Position P-Parken geschützt werden. Die Sperre ist mit einem gehärteten Schloss ausgestattet.
Wegfahrsperre.JPG
Unfreiwillige Wegfahrsperre
Eine
ungewollte Wegfahrsperre stellt der so genannte
Ventilwächter dar, der die Luft der Reifen beim Losfahren nach 200 m bis 500 m völlig zum Entweichen bringt. Diese Wegfahrsperre wird von
Stadtverwaltungen bzw.
Ordungsämtern eingesetzt, um säumige Kunden zum Zahlen aufzufordern (z.B.
Kraftfahrzeugsteuer,
Verwarnungsgelder). Kritiker wenden jedoch ein, dass der Ventilwächter eine Gefährdung darstellen kann, wenn er nicht bemerkt oder die am Fahrzeug angebrachte Warnung entfernt wurde, da ein leerer Reifen die Kontrolle über das Fahrzeug erschwert und zu Unfällen führen kann. Für solche Zwecke werden auch teilweise
Radklammern verwendet, die von der
Exekutive über die Räder geklemmt und versperrt werden.
Elektronische Wegfahrsperre
Heutzutage wird mit dem Begriff Wegfahrsperre in den meisten Fällen die gesetzlich vorgeschriebene, elektronische Wegfahrsperre gemeint.
Seit
1. Januar 1998 müssen alle neu zugelassenen
Pkw in Deutschland mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Bereits vorher haben Versicherungen Wegfahrsperren gefordert und Abzüge im Diebstahlfall damit verbunden, da die Autodiebstähle speziell nach Öffnung der östlichen Grenzen rapide zunahmen.
Die Wegfahrsperre wird nach Abschaltung der Zündung automatisch aktiviert. Um sie beim Einschalten der Zündung wieder außer Betrieb zu setzen, wird meist ein RFID-Chip verwendet. Einzelne Autohersteller setzten auch Schlüsselanhänger mit galvanischen Kontakten oder eine Zahlentastatur mit PIN-Code ein.
Letztlich haben sich passive RFID-Transponder im Schlüssel allgemein durchgesetzt.
Ausführlich zu diesem Thema, insbesondere zu den versicherungsrechtlichen Folgen des Vorhandenseins einer Wegfahrsperre Günther, Entwendungen von Kfz mit eingebauter elektronischer Wegfahrsperre, NVersZ 1999, 57 ff.
Erste Generation
Fernbedienung-Zentralverriegelung.jpg
Die ersten Modelle der Wegfahrsperre ab ca.
1993 sowie Nachrüstsysteme arbeiteten in den meisten Fällen nach der sogenannten "Dreikreisunterbrechung". Diese unterbricht üblicherweise über
Relais:
Die Dreikreisunterbrechung bietet nur mäßigen Schutz und ist für Diebe leicht zu überwinden, da nur die Relais wieder überbrückt werden müssen. Sie kostet allerdings soviel Zeit, dass Amateurdiebe abgeschreckt werden.
Zweite Generation
Modernere Wegfahrsperren beginnend ab ca.
1994 arbeiten nicht mehr mit der Dreikreisunterbrechung, sondern erteilen dem Motorsteuergerät über eine elektronische Kommunikation eine Freigabe, ohne die der Motor nicht anspringt. Diese Kommunikation erfolgt meist über das
Fahrzeug-Bussystem (heute meist der
CAN-Bus) und ist mehr oder weniger gut verschlüsselt.
Die benutzen RFID-Chips in den Schlüsseln sind in den meisten Fällen einfache Read-Only-Transponder, wie sie auch zur Kennzeichnung von Tieren verwendet werden und die nur eine feste Seriennummer zyklisch im Klartext senden, oder wiederbeschreibbare Transponder, denen eine Identifikationsnummer zugeordnet werden kann.
Die Wegfahrsperre selbst kann ein eigenständiges Steuergerät oder auch in ein anderes integriert sein, bei der Mehrzahl der Fahrzeuge in das Kombiinstrument oder den Bordcomputer.
Dritte Generation
Bei aktuellen Wegfahrsperren der dritten Generation ist sowohl die Kommunikation zwischen RFID-Transponder und Wegfahrsperre zur
Authentifizierung des berechtigten Fahrers anhand seines Schlüssels, als auch die Kommunikation zwischen Wegfahrsperre und Motorsteuergerät zur Freigabe des Fahrzeugs
kryptographisch abgesichert.
Ausblick
Der "Wettlauf" zwischen Autodieben und Autoherstellern wird wohl weiter gehen und die Systeme zur Diebstahlsicherung immer weiter entwickelt werden müssen.
Hervorzuheben wäre da
- die nächsten Generationen der Wegfahrsperre mit noch tieferer Integration in die Fahrzeugelektrik, so dass ein gestohlenes Fahrzeug quasi wertlos wird
- Alarmanlagen zur Abschreckung des Diebes
- Systeme zur Wiederauffindung gestohlener Fahrzeuge per GPS und GSM
Wegfahrsperren-Systeme beinhalten neben elektronischen Bauteilen auch "fest verdrahtete"
Software und können betriebliche
Geschäftsgeheimnisse darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist deshalb der Besitz und die Nutzung von Geräten, mit denen solche Systeme überwunden werden können, strafbar nach § 17
UWG oder § 263a
StGB.
Weblinks
- http://www.jurpc.de/rechtspr/20050144.htm -- Strafbefehl des Amtsgerichts Konstanz vom 7. Oktober 2005 ‒ 10 Cs 60 Js 5031/05 - AK 419/05
Siehe auch: Transport und Verkehr/Themenliste Straßenverkehr
Kraftfahrzeugtechnik