article

In Österreich kann man bis zu drei Fahrzeuge einer gemeinsamen Obergruppe gemeinsam unter einem einzigen Kfz-Kennzeichen anmelden. Diese Art von Kennzeichen bezeichnet man als Wechselkennzeichen.

Man erhält nur eine Garnitur Kennzeichentafeln, die man auf das jeweilige Fahrzeug montiert, mit dem man fahren will. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in welcher der Vermerk "Wechselkennzeichen" angebracht ist.

Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt.

Man kann Fahrzeuge folgender Kategorien auf ein gemeinsames Wechselkennzeichen zulassen, soferne die Art und das Format der Kennzeichentafel gleich ist: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern.

z. B. Motorrad und PKW ist nicht möglich, Traktor (Zugmaschine) und PKW dagegen schon! Ein PKW mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein PKW mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. Puch-G) ist auch nicht möglich.

Siehe auch: Transport und Verkehr/Themenliste Straßenverkehr, Kfz-Kennzeichen (Österreich)

Straßenverkehrszulassungsrecht | Kfz-Kennzeichen

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Wechselkennzeichen".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld