Der Wechseldiskontkredit stellt die übliche Form der kurzfristigen Refinanzierung für ein Unternehmen dar, das selbst seinen Kunden Lieferantenkredite auf Akzeptbasis gewährt.
Der Diskontkredit besteht darin, dass eine Bank einen Wechsel vor seiner Fälligkeit ankauft und dem Einreicher des Wechsels die auf den Gegenwartswert diskontierte Wechelsumme zur Verfügung stellt.
Der Wechseldiskontkredit ist ein kurzfristiger Bankenkredit. Hier wird dem Importeur ein Zahlungsziel eingeräumt. Der Exporteur verkauft den akzeptierten Wechsel des Importeurs an die Bank und erhält, abzüglich des Diskontsatzes, den Betrag. Wertpapierrecht | Kreditgeschäft
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"Wechseldiskontkredit".
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