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Die Wasserwacht ist eine Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Sie hat sich der Rettung von Personen am, auf und im Wasser verschrieben.
Die Wasserwacht ist als Hilfsorganisation in fast allen Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes vertreten. Sie ist vor allem küstennah und auf Binnengewässern tätig. Die mitgliederstärkste Landesvereinigung befindet sich in Bayern.
Die Wasserwacht übernimmt an den Küsten ebenfalls Aufsichtsfunktionen, für Seenotfälle auf dem offenen Meer ist die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zuständig.
Alle Mitglieder der Wasserwacht arbeiten ehrenamtlich und in ihrer Freizeit für die Wasserwacht. Das Motto der Gemeinschaft lautet Aus Spaß am Sport und aus Freude am Helfen.
Als Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist die Wasserwacht auch den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes verpflichtet.
Hauptaufgaben der Wasserwacht
DRK-Wasserwacht_Motorrettungsboot.jpg der DRK-Wasserwacht]]
- Durchführung des Wasserrettungsdienstes
- Aus- und Fortbildung von geeigneten Einsatzkräften
- Die Verbreitung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Schwimmens und Rettungsschwimmens in der Bevölkerung, insbesondere bei der Jugend, in Schulen und Verbänden
- Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung besonderer Einheiten für den Einsatz bei Großschadensereignissen
- Mitwirkung bei der Bekämpfung von Schadensereignissen und ihren Auswirkungen
- Mitwirkung bei der Erhöhung der Sicherheit auf, an und in Gewässern (einschließlich Wasserstraßen) und in öffentlichen Bädern
- Suche und Bergung von Ertrunkenen
- Mitwirkung beim Natur- und Gewässerschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen
Besondere Bedeutung, insbesondere in der Kinderausbildung, kommt den Baderegeln zu. Mitglieder im Fachdienst "Wasserrettungsdienst" der Wasserwacht müssen regelmäßig das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber und damit auch Erste-Hilfe-Kurse wiederholen. Die Wasserwacht führt auch Wettbewerbe in Rettungsschwimmen und Erster Hilfe auf den verschiedenen Gliederungsebenen durch (Rettungssport).
Ausbildungs- und Aufgabenbereiche
Schwimmen
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Die Hauptaufgabe des Ausbildungsbereich S (
Schwimmen) ist die Ausbildung von Nichtschwimmern zu Schwimmern (Anfängerschwimmkurse) und die Festigung der Schwimmfertigkeiten durch regelmäßiges Schwimmtraining.
Die Ausbilder für Schwimmen nehmen auch Aussenstehenden Schwimmabzeichen ab.
Diese werden nach offiziellen Richtlinien abgenommen und reichen vom Seepferdchen (Frühschwimmerzertifikat) bis zum Deutschen Schwimmabzeichen in Gold.
Rettungsschwimmen
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Der Ausbildungsbereich R (
Rettungsschwimmen) ist für die Ausbildung von Rettungsschwimmern zuständig. Dabei lernt man in Kursen neben dem Retten ohne Hilfsmittel auch das
Retten mit Hilfsmitteln (z. B.
Rettungsbojen,
Rettungsring usw.). Ebenso wie beim Ausbildungsbereich Schwimmen ist bei der Rettungsschwimmerausbildung eine
Mitgliedschaft bei der Wasserwacht nicht zwingend erforderlich, da sie zur
Breitenausbildung gehört.
Motorbootführen
Bei größeren Gewässern reicht es nicht, nur Rettungsschwimmer zur Absicherung bereitzustellen. Gerade bei Regatten, Segelveranstaltungen oder an der Küste ist es wichtig, dass eine schnelle medizinische Hilfe bei Unfällen oder dem Kentern von
Booten bereitsteht.
Motorrettungsboote der Wasserwacht sind meist mit
Außenbordern oder modernen
Jet-Antrieben ausgestattet. Nur ausgebildeten Motorrettungsbootführern ist es im Dienstbetrieb der Wasserwacht erlaubt ein Rettungsboot zu führen. Die Ausbildung umfasst neben dem
Sportbootführerschein Binnen auch wasserwachtspezifische Ausbildungsinhalte.
Tauchen
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Einsatztaucher der Wasserwacht werden zur Suche, Rettung oder Bergung von Verunglückten gebraucht, wenn Rettungsschwimmer und Motorrettungsboote alleine nicht mehr ausreichen. Zusätzlich werden Einsatztaucher zur Bergung von Gütern, von
Fahrzeugen aber auch von
Müll benötigt. Auch die
Bergung von Leichen gehört zu den Aufgaben eines Einsatztauchers.
Einsatztaucher können nur die psychisch und körperlich fittesten aktiven Helfer der Wasserwacht werden. Die Ausbildung dauert in der Regel 1-2 Jahre.
Jeder aktive Rettungstaucher der Wasserwacht unterzieht sich jährlich der tauchmedizinischen Untersuchung G31 und muss mindestens 10 Pflichttauchgänge mit insgesamt wenigstens 300 Minuten nachweisen.
Die weiteren Richtlinien sind der GUV-Regel 2101 zu entnehmen: GUV-R 2101
Natur- und Gewässerschutz
Die Hauptaufgabe dieses Ausbildungsbereichs ist der
Natur- und Gewässerschutz, dabei wird vor allem Wert auf
Prävention durch Aufklärung der Jugend und
Öffentlichkeitsarbeit gelegt.
Sanitätsdienst
Bei einigen Fällen reicht die normale
Erste-Hilfe-Ausbildung nicht mehr aus. Für diese Fälle besitzen fast alle im Wasserrettungsdienst tätigen aktiven Helfer der Wasserwacht Sanitätsausbildungen des Deutschen Roten Kreuzes. Darüberhinaus gibt es für die Wasserwacht seit einiger Zeit die
Wasserretterausbildung (ehemals SAN C Wasserwacht).
Diese Ausbildung ist Voraussetzung für einige Ausbildungsgänge in der Wasserwacht, wie beispielsweise zum
Rettungstaucher und Motorbootführer.
Führungskräfteausbildung
Bei der Führungskräfteausbildung unterscheidet man zwischen Führungs- und Leitungskräften. Führungskräfte übernehmen im
Einsatz die Verantwortung, während Leitungskräfte zum Beispiel eine Wasserwachtsgemeinschaft leiten. Die Ausbildung richtet sich nach der Führungskräfteausbildung des
DRK.
Geschichte
Als Geburtsort des Wasserrettungsdienstes im DRK gilt die bayerische Bezirksstadt Regensburg. Dort wurden 1883 während eines Donau-Hochwassers erstmals Rotkreuzhelfer in der Hochwasserrettung eingesetzt. In den folgenden Jahren entstanden an der Küste und an Binnengewässern so genannte "Sanitäts- und Wasserwehrkolonnen". Im Februar 1923 erließ das Deutsche Rote Kreuz eine umfassende Dienstordnung für die Wasserwacht. Auch erhielt die Rotkreuz-Gemeinschaft ihr eigenes Symbol: Den Rettungsring mit dem Roten Kreuz in der Mitte. Dieses Zeichen ist in abgewandelter Form noch heute gültig.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Wasserwacht, wie alle Verbände durch die alliierte Militärverwaltung verboten. Doch bereits zwei Monate nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches bekam das Bayerische Rote Kreuz angesichts steigender Ertrinkungszahlen den Auftrag, seine Arbeit auf dem Gebiet der Wasserrettung wieder aufzunehmen. Weitere Landesverbände folgten dem Beispiel Bayerns und setzten den Wasserrettungsdienst wieder ein.
Schnelleinsatzgruppen (SEG)
Zur Durchführung des
Wasserrettungsdienstes betreibt die Wasserwacht so genannte
Schnelleinsatzgruppen (SEG). Diese setzen sich aus für den
Wasserrettungsdienst ausgebildeten Einsatzkräften zusammen, die über Funkmeldeempfänger alarmiert werden und von der Rettungswache aus gemeinsam zum
Einsatzort fahren. Die Mindestqualifikation für Mitglieder von Schnelleinsatzgruppen ist die Ausbildung zum
Wasserretter im Wasserrettungsdienst. In der Regel verfügen die Einsatzkräfte aber über weitergehende Ausbildungen (z.B.
Rettungstaucher, Motorrettungsbootführer oder
Rettungssanitäter).
Meistens bestehen die SEG aus mindestens einem Tauchtrupp, einem Bootstrupp und einem Einsatzleiter Wasserrettung bzw. SEG-Leiter.
Ausgerüstet sind Schnelleinsatzgruppen gewöhnlich mit Kleinbussen als Einsatzfahrzeug (mit Sondersignalen), Motorrettungsbooten, medizinischer Notfallausrüstung für den Rettungsdienst und Spezialausrüstung für die Wasserrettung (ABC-Tauchausrüstung (Tauchmaske, Schnorchel, Taucherflossen), Wasserrettungsmittel (z.B.: Rettungsbojen, Rettungswurfsäcke, Eisrettungsschlitten usw.)).
Laut GUV-Regel 2101 muss jedem Rettungstauchtrupp auch die Möglichkeit zur Beatmung mit 100 % Sauerstoff bestehen.
Siehe auch: Schnelleinsatzgruppe - Wasserrettung
Siehe auch
Weblinks
- DRK-Wasserwacht Die Hauptadresse der DRK-Wasserwacht. Die Landes-, Bezirks- und Kreiswasserwachten bzw. die einzelnen Ortsgruppen sind über diese Adresse erreichbar
- Deutsches Rotes Kreuz Mutterverband aller Rotkreuzgemeinschaften
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Wasserwacht