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Der Wasserturm ist zusammen mit der Kapellbrücke das Wahrzeichen von Luzern.
Bauzeit
Der 35 m hohe, achteckige Turm ergänzt die Stadtbefestigung gegen den See hin. Seine Bauzeit lässt sich nicht mit Sicherheit bestimmen.
1367 wird er zum ersten Mal erwähnt. Der heute noch bestehende Dachstuhl lässt sich ins Jahr
1339 datieren.
Dachgeschoss
Das markante
Storchennest auf der Turmspitze wird seit über 100 Jahren nicht mehr benutzt. Das 15 m hohe Dachgeschoss diente u.a. als
Verhörlokal und
Folterkammer und wird seit 1959 an die
ornithologische Gesellschaft vermietet, die hier eine
Alpensegler-Kolonie betreut.
Zweites Obergeschoss
Das zweite Obergeschoss war bis
1759 Aufbewahrungsort des Luzerner
Staatsschatzes und des
Staatsarchivs. Als
1758 entdeckt wurde, dass über Jahre hinweg Geld entwendet worden war, wurde es zum Gefängnis umfunktioniert (bis
1802) und beherbergte
1804–
1919 das städtische Archiv.
Erstes Obergeschoss
Im ersten Obergeschoss befindet sich die sogenannte Schatzkammer. Sie diente bis 1759 als
Gefängnis sowie als Verhör- und Folterkammer. 1759 bis
1798 wurde hier der Staatsschatz aufbewahrt,
1798 bis
1803 diente der Raum als Gefängnis und ab 1804 zur Aufbewahrung der Wertschriften der
Einwohnergemeinde.
Untergeschoss
Im untersten Geschoss befindet sich ein
Verlies. Seine Mauern sind 3 m dick, es hat weder Fenster noch Türen. Der Zugang ist nur über eine Öffnung im Boden des darüber liegenden Raums möglich. Vermutlich wurde es bis 1759 als Gefängnis genutzt und danach aufgegeben.
Seit 1939 wird der Turm an den Luzerner Artillerieverein vermietet und ist daher nur noch selten für die Öffentlichkeit zugänglich.
Literatur
- Kapellbrücke und Wasserturm: der Wiederaufbau eines Wahrzeichens im Spiegel der Restaurierung und Forschung, Luzern 1998, ISBN 3-9520987-1-X
Weblinks
Wasserturm | Luzern (Kanton) | Wahrzeichen