Als Washingtoner Abkommen oder auch Washingtoner Verträge werden folgende Vereinbarungen bezeichnet (beide Bezeichnungen wurden der Übersichtlichkeit zusammengefasst):
Washingtoner Vertrag von (1871)
Dieser Vertrag zwischen
Großbritannien und den
Vereinigten Staaten regelte strittige Fragen, die insbesondere aus den Folgen des
Amerikanischen Bürgerkriegs resultierten. So z. B. Gebietsansprüche der USA in Alabama, die
Irische Republikanische Bruderschaft (Fenian Brotherhood), und Grenzstreitigkeiten zwischen den USA und dem damaligen britischen
Dominion Kanada.
Verträge zur Abrüstung im Pazifik (1922)
Teilnehmer der internationalen
Konferenz, die vom
12. November 1921 bis zum
6. Februar 1922 in
Washington abgehalten wurde, waren mit den
USA,
Großbritannien,
Japan,
Frankreich,
Italien,
China,
Belgien, den
Niederlanden und
Portugal alle Staaten, die ein wirtschaftliches und politisches Interesse am
Pazifischen Raum hatten, vertreten. Unter dem Vorsitz des damaligen amerikanischen
Außenministers
Charles Evans Hughes wurden insgesamt vier einzelne Verträge geschlossen, die gemeinsam zum Ziel hatten, das Flottenwettrüsten zu beenden und den aktuellen politisch-militärischen Zustand im Pazifik beizubehalten:
Washingtoner Flottenvertrag
Der Flottenvertrag regelt die Flottenstärken der Großmächte Großbritanniens, Japans, Frankreichs, Italiens und der USA zueinander. Diese sollen ab sofort im Verhältnis 5:3:1,75:1,75:5 gehalten werden. Außerdem wurde ein zehnjähriger Baustopp für Große Kampfschiffe festgelegt; für
Schlachtschiffe,
Flugzeugträger und
Geschützte Kreuzer wurden noch weitergehende Details vereinbart (siehe auch
Flottenkonferenz).
Viermächtevertrag
Die USA, Großbritannien, Frankreich und Japan bestätigen die aktuellen Gebietsgrenzen und vereinbaren friedliche Lösung von zukünftigen Konflikten.
Fünfmächtevertrag
Die USA, Japan, Großbritannien, Frankreich und Italien regeln den
U-Boot-Einsatz und
ächten gemeinsam den Einsatz von
Giftgas.
Neunmächtevertrag
Alle neun oben genannten Staaten verpflichten sich zur Wahrung der
Souveränität und territorialen
Integrität Chinas; Japan gesteht den USA Sonderrechte und zieht seine Truppen aus
Sibirien zurück.
Abkommen zum Funkverkehr (1927)
Im Jahre
1927 wurden den
Funkamateuren international folgende
Frequenzbereiche zugeteilt:
Der Träger der Aussendung muss 20 kHz neben den
Bandgrenzen Abstand einhalten.
Die damalige
Amplitudenmodulation (
AM) in der
Fonie durfte eine
Bandbreite von 10 kHz nicht mehr überschreiten; die damalige höchste Amplitudenmodulation sollte nicht höher als bei 5 kHz liegen.
Sowohl der damalige Deutsche als auch Niederländische Minister haben die Verträge ratifiziert.
Im Laufe der Jahre sind aus diesen Zusammenkünften der Funkamateure innerhalb der einzelnen Staaten internationale Treffen entstanden, die sich heutzutage in die International Amateur Radio Union (IARU) gliedern.
Die heutigen Frequenzzuweisungen werden in Nachfolge dieser Verträge von der World_Radiocommunication_Conference (WRC), welche etwa alle vier Jahre zu einem Treffen zusammen kommt, verhandelt.
Washington-Pakt der Vereinten Nationen (1942)
Am
1. Januar 1942 schlossen sich 26 gegen die
Achsenmächte kämpfenden Staaten zu den
United Nations zusammen.
Abkommen über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz (1946)
Abkommen zwischen der
Schweiz und den
Alliierten (primär der USA, Großbritannien und Frankreich in Vertretung 15 weiterer Staaten) nach dem
Zweiten Weltkrieg über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz, das am
25. Mai 1946 in Kraft trat.
Durch den Vertrag verpflichtete sich die Schweiz zur Beschlagnahme deutscher Vermögenswerte und zur Zahlung von 250 Millionen Franken, ohne einen Rechtsgrund dafür anzuerkennen. Hintergrund waren die Vorwürfe der Alliierten an die Schweiz wegen des vom Deutschen Reich geraubten und an die Schweizer Nationalbank verkauften Goldes.
Weblink
http://www.gesetze.ch/sr/0.982.1/0.982.1_000.htm
Washingtoner Vertrag der NATO (1949)
Durch diesen Vertrag wurde die
NATO gegründet.
Abkommen über die Lösung von Investitionsstreitfällen zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (1965)
siehe http://www.gesetze.ch/SR/0.975.2/index.htm
Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (1973)
Das
Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, dass den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen regelt (siehe dort).
Vertrag zur Entschädigung der jüdischen Bevölkerung in Österreich (2003)
Vom
österreichischen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ausgehandelter Vertrag, der besagt, dass, wenn es keine gesonderte Regelung über die Entschädigung für das jüdische Gemeindevermögen gibt, die
Israelische Kultusgemeinde in Wien ihre Forderungen hinsichtlich des Gemeindevermögens im Rahmen des
Entschädigungsfondsgesetzes, das auf diesem Vertrag basiert, geltend machen muss.
Washington Konsens
Der sogenannte
Konsens von Washington ist kein Vertrag, sondern
eine Art informelle Einigung (überwiegend neoliberaler Tendenz) zu Fragen der Wirtschaftspolitik.
Weblinks
Politisches Dokument | Weltgeschichte