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Der Warschauer Vertrag, in den westlichen Staaten meist als Warschauer Pakt bezeichnet, war ein von 1955 bis 1991 bestehender militärischer Beistandspakt des Ostblocks unter der Führung der Sowjetunion. Sein offizieller Name war Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand.
Der Warschauer Vertrag wurde am 14. Mai 1955 von acht Staaten unterzeichnet und war als Militärbündnis der Gegenspieler der NATO im Kalten Krieg zwischen Ost und West.
Mitglieder
Vorgeschichte
Der Warschauer Vertrag war ein Ergebnis der seit
1947 zunehmenden Spannungen zwischen den
Alliierten des Zweiten Weltkriegs. Im Westen wurde die Expansion der Sowjetunion und die Bildung von
Satellitenstaaten als massive Bedrohung für die westlichen Demokratien empfunden, die man durch die Gründung der
NATO 1949 einzudämmen versuchte. Als die
Bundesrepublik Deutschland durch die
Pariser Verträge vom
5. Mai 1955 in das westliche Verteidigungsbündnis einbezogen wurde (
Westeuropäische Union), reagierte die Sowjetunion ihrerseits mit der Gründung eines eigenen Militärbündnisses als Gegengewicht zur NATO. Die Führer der Ostblockstaaten traten vom
11. bis
14. Mai 1955 in
Warschau zusammen und erarbeiteten den
Warschauer Vertrag.
Die Staaten des sozialistischen Lagers standen jedoch schon vorher durch sowjetische Besatzungstruppen im Einflussbereich der UdSSR, ebenso wie die BRD, Österreich, Italien und Griechenland (noch) unter dem Einfluss der drei Westmächte standen.
Vertragsbestimmungen
Der Wortlaut des Vertrags ähnelt in weiten Teilen dem des
NATO-Vertrages. Die Mitgliedsstaaten versicherten einander ihren Willen zur
Friedenssicherung und zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere der Teilnehmerstaaten (Artikel 4). Ein gemeinsames Kommando der nationalen Streitkräfte sollte die Effektivität des Bündnisses sichern (Art. 5). Man muss sich unverzüglich beraten, wenn ein Angriff vorhersehbar war (Art. 3).
Die Interpretation dieser Bestimmungen unterschied sich jedoch grundlegend von denen des NATO-Vertrages. So unterstanden zum Einen die Truppen des Warschauer Vertrages fast vollständig dem Vereinigten Oberkommando, welches wiederum vollständig dem Kommando des sowjetischen Generalstabes unterstand. Zum Anderen wurden die Bestimmungen auch nach innen restriktiv interpretiert und mit Hilfe dieses Vertrages die sowjetische Kontrolle der Vertragsstaaten auch mit militärischen Mitteln durchgesetzt.
Aufgaben und Probleme
Der Warschauer Vertrag sicherte zweifelsfrei den
Hegemonialanspruch der Sowjetunion gegenüber den anderen Teilnehmerstaaten. Die Stationierung sowjetischer Truppen in fast allen Mitgliedsstaaten und das gemeinsame Oberkommando unter sowjetischer Kontrolle sorgten dafür, dass die Herrschaft der jeweiligen kommunistischen Partei und die Treue gegenüber der Sowjetunion nicht in Frage gestellt werden konnten. Wann immer einzelne Teilnehmerstaaten den von Moskau vorgegebenen Kurs verlassen wollten, wurde dies als Angriff von außen auf das sozialistische Staaten-System interpretiert und mit einer militärischen Intervention geahndet: Wie beispielsweise in Ungarn (
Ungarischer Volksaufstand,
1956) und der
ČSSR (
Prager Frühling,
1968) schlugen Truppen des Warschauer Vertrages nationale Aufstände und Putschversuche nieder. Bereits vor der Unterzeichnung des Vertrags war der
Aufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR von der Sowjetarmee niedergeschlagen worden. Theoretisch und ideologisch untermauert wurde ein solches Vorgehen nach 1968 durch die
Breschnew-Doktrin.
Arbeitsweise
Die Leitung und Koordinierung des Warschauer Vertrages war die Aufgabe des einmal jährlich tagenden
Politischen Beratenden Ausschusses, der sich aus den Partei- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zusammensetzte. An den meisten Verhandlungen waren außerdem die
Außen- und
Verteidigungsminister, der
Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte sowie deren
Generalstabschef beteiligt. Neben dem Beratenden Ausschuss existierten verschiedene
Komitees der Außen- und Verteidigungsminister, ein
Vereintes Oberkommando, ein
Militärrat mit beratender Funktion sowie ein
Technisches Komitee.
Das Vereinte Oberkommando hätte in Kriegszeiten die vollständige Befehlsgewalt über alle Land-, Luft- und Seestreitkräfte der Mitgliedsstaaten übernommen. In Friedenszeiten waren ihm lediglich einige Teile der Streitkräfte, darunter die im Ausland stationierten Sowjettruppen sowie die gesamte NVA, unterstellt. Im Falle eines Krieges hätten ein Kontingent von rund 6,2 Millionen Soldaten, 62.000 Panzern, knapp 14.000 Flugzeugen und etwa 2000 Schiffen sowie die sowjetischen Atomwaffen zur Verfügung gestanden.
Auflösung
Im Zuge der von
Gorbatschow in der
Sowjetunion eingeleiteten
Perestroika kamen zunehmend Zweifel am Fortbestehen der Breschnew-Doktrin auf. Mit der Zustimmung Gorbatschows zur
Wiedervereinigung Deutschlands
1990 wurde endgültig klar, dass die Sowjetunion nicht mehr gewillt war, Freiheitsbestrebungen in den anderen Warschauer-Vertrag-Staaten gewaltsam zu unterdrücken.
Daraufhin begannen die anderen Mitgliedsstaaten auf einen Abzug der sowjetischen Truppen aus ihren Ländern und auf die Auflösung des Warschauer Vertrags zu drängen. Obwohl die sowjetische Führung eine gleichzeitige Auflösung von
NATO und Warschauer Vertrag bevorzugt hätte, gab sie schließlich nach.
Die militärischen Strukturen wurden am 31. März 1991, der Warschauer Vertrag selbst am 1. Juli 1991 offiziell aufgelöst. Die in der ehemaligen DDR, Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn stationierten sowjetischen Truppen wurden abgezogen.
Weblinks
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