Wappentier ist ein bei Heraldikern ungebräuchlicher, aber bei Laien sehr beliebter Begriff, der eine Tierart bezeichnet, die in einem Wappen als Gemeine Figur, als Schildhalter oder manchmal auch als Helmzier dient.
Beliebte Wappentiere sind Adler, Löwen, Leoparde und Fabeltiere.
Während in der Heraldik die Darstellungselemente im Schild prinziell beliebig sind, also für den Wappeninhaber frei gewählt werden können, besteht doch seit den Anfangszeiten der Heraldik die Tendenz, mit einer Gemeinen Figur eine bestimmte Symbolik zu verbinden.
Kaiser_Heinrich_VI._im_Codex_Manesse.jpg im Codex Manesse mit dem kaiserlichen Adlerwappen]]
So galt im Heiligen Römischen Reich der Adler als kaiserliches Symbol und als Symbol des Reiches. Die Verwendung eines Adlers stellte daher auch immer ein Bekenntnis zur Kaisertreue dar. So sind Adlerwappen typisch für viele freie Reichsstädte, die Wert auf ihre Reichsunmittelbarkeit legten und sich keinem Fürsten unterwerfen wollten. Der Löwe stellte dahingegen die fürstliche Macht und das regionale Streben nach Unabhängigkeit von kaiserlicher Macht dar. Bürgerliche Familienwappen zeigen oft einen Hund.
In der Heraldik werden - soweit möglich - "redende Wappen" gern gesehen. Das heißt, dass Wappengestalter sich bei der Gestaltung des Wappens durchaus nach dem Namen des Wappeninhabers richten sollten. Dieses Streben kann auch viele Tiermotive hervorbringen, zum Beispiel bei Familiennamen wie "Hirsch", "Fischer", "Ebers" etc.
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