Der Wali ist im Islam vor allem der Titel für einen Stellvertreter, z.B. einen Vizekönig (nicht verwechseln mit Wakil) oder einen Provinzgouverneur. In Ägypten z.B. führten Muhammad Ali Pascha und seine Nachfolger diesen Titel 1805 bis 1866, ehe sie den Titel Khedive annahmen. Für die osmanischen Türken war Wali (Vali) der Titel eines Generalgouverneurs, der an der Spitze eines Wilaya (Vilayet) stand.
Im Arabischen kann Wali auch Verbündeter, Freund, Helfer und Beschützer bedeuten, es hat verschiedene Bedeutungsnuancen. Im Koran-Vers Al-wala' wa-l-bara' (Sure 5,51) steht der Wortstamm wilaya z.B. eher für Schutzbündnis als Freundschaft.
Die Anhänger der ersten Safawiden wiederum ergänzten stattdessen "Ismail vali Allah".
Nach hanafitischem Recht - als besonders pragmatisch und liberal eingeschätzt, das beispielsweise für die meisten der türkischen Muslime (außer den Aleviten und der Mehrheit der Kurden) verbindlich ist, sowie nach schafiitischem Recht, das beispielsweise für die Mehrheit der kurdischen Muslime aus der Türkei verbindlich ist, kann jeder Heiratsvormund eine minderjährige Braut zur ersten Ehe zwingen, die Braut hat jedoch das Recht sich bei Erreichen ihrer Volljährigkeit wieder scheiden zu lassen.
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"Wali (Islam)".
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