Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden.
Historische Wahlmonarchien
Der Tod des letzten Karolingers führte im Jahr
911 zum ersten Mal zu einer Königswahl im
Ostfränkischen Reich . Nach dem Tod
Konrads I. setzte sich allerdings zunächst die Erbfolge innerhalb einer
Dynastie durch, wobei die
Designation des erwünschten Nachfolgers üblich war. Erst beim Aussterben einer Dynastie war eine neue Königswahl erforderlich. Nach dem Aussterben der
Staufer entwickelte sich das Reich endgültig zu einer Wahlmonarchie. Stand ursprünglich das Recht zur Königswahl allen Reichsfürsten zu, setzte sich seit Anfang des 14. Jahrhunderts allmählich das Wahlrecht nur der
Kurfürsten durch. Formal wurde es endgültig mit der
Goldenen Bulle Karls IV. auf die sieben Kurfürsten eingeschränkt. Mit der Zurückdrängung des päpstlichen Anspruchs auf die Kaiserkrönung und die Annahme des Titels eines erwählten römischen Kaisers durch Kaiser
Maximilian I. wurde die Königswahl zugleich zur Kaiserwahl. Dies blieb so bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches. Die letzte Kaiserwahl fand mit der Wahl von
Franz II. im Jahr
1792 statt.
Obwohl die Kaiserwürde seit
1438 mit einer Ausnahme (
Karl VII. aus dem Hause
Wittelsbach ) bis zum Ende des Reiches immer von einem Mitglied des Hauses
Habsburg getragen wurde, blieb das Reich formell eine Wahlmonarchie, die Kurfürsten wahrten eifersüchtig ihr Recht zur Kaiserwahl.
Polen-Litauen
Im
Polnisch-Litauischen Reich (
1573 bis
1795) wurde der König vom Adel gewählt, der auch gewichtige Mitspracherechte im
Sejm besaß. Daher rührt gelegentlich die Bezeichnung
Adelsrepublik für das Polnische Reich, da der Adel über 10 % der Bevölkerung ausmachte, was deutlich höher ist, als der Durchschnitt in anderen Ländern. Meist wurde der Thron mit ausländischen Fürsten besetzt, die wenig Zeit oder Interesse hatten, sich in die inneren Angelegenheiten Polens zu mischen, was mit dem
Liberum Veto zum Niedergang des Polnischen Staates im 18. Jahrhundert führte.
Siehe auch Geschichte Polens.
Heute noch existierende Wahlmonarchien
Andorra
Das Fürstentum
Andorra hat zwei
Co-Fürsten, die gemeinsam die Funktion des Staatsoberhaupts ausüben. Der Präsident von
Frankreich, den das französische (nicht das andorranische) Volk wählt, ist kraft seines Amtes gleichzeitig einer der beiden Co-Fürsten, der zweite ist der
Bischof von Urgell, der wie jeder Bischof vom
Papst ernannt wird.
Die neun
Sultane von Malaysia bestimmen alle fünf Jahre einen aus ihrer Mitte zum
Yang di-Pertuan Agong (dieser Titel wird im Westen als
Oberster Führer häufiger jedoch als
König wiedergegeben). Traditionell rotiert der Titel unter den Sultanaten. Da Malaysia eine konstitutionelle Monarchie ist, hat der König hauptsächlich repräsentative Aufgaben.
Vatikanstadt
Der
Papst ist Staatsoberhaupt der
Vatikanstadt und wird vom
Konklave der
Kardinäle auf Lebenszeit gewählt. Die Staatsform der Vatikanstadt ist die einer absoluten Monarchie.
Vereinigte Arabische Emirate
Die sieben
Emire der
Vereinigten Arabischen Emirate wählen aus ihren Reihen einen als
Präsident bezeichnetes Staatsoberhaupt. Traditionell wird der jeweilige Emir von
Abu Dhabi in diese Position gewählt, ebenso ist der Emir von
Dubai traditionell Regierungschef.
Da das Parlament der VAE nur beratende Funktion hat, ist die Stellung des Emirs recht stark.
Siehe auch
Erbmonarchie
Begriff (Adel) | Monarchie | Politikwissenschaft | Wahl
Elective monarchy | Monarquía electiva | Monarquia eletiva