Ein Wahlkreis ist jener geografisch zusammenhängende Teilraum eines Wahlgebietes, in dem die Wahlberechtigten über die konkrete Besetzung eines Sitzes in dem entsprechenden Organ entscheiden. Die zu wählende Versammlung kann das nationale Parlament oder jenes eines Bundeslandes sein.
Häufig wird pro Wahlkreis genau ein Sitz vergeben, den der Bewerber mit den meisten Stimmen (Mehrheitswahl) für sich "erobert". Dies ist beispielsweise der Fall bei Unterhauswahlen in Großbritannien, bei Wahlen zum Deutschen Bundestag, dem US-Amerikanischen Repräsentantenhaus oder zur französischen Nationalversammlung. In Frankreich kommt es dabei zu einem zweiten Wahlgang in denjenigen Wahlkreisen, in denen kein Bewerber die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Obwohl für jeden Wahlkreis meist genau ein Sitz vergeben wird, kann das Wahlrecht auch die Vergabe mehrerer Parlamentssitze vorsehen. Dies war beispielsweise bei den Wahlen zum Reichstag (Weimarer Republik) in der Weimarer Republik der Fall.
Der Wahlkreis ist ein frühes Konstrukt der Demokratie. Als die römische Republik sämtliche italischen Gebiete unterworfen und zu Bundesgenossen gemacht hatte, wurden diese in Wahlbezirke (sog. Tribus) eingeteilt, um auf diese Art in Rom vertreten zu sein.
In den modernen Demokratien ist die Einteilung der Wahlkreise stets ein Politikum. Die Einheiten müssen zur Beachtung der Wahlgrundsätze - vor allem des Prinzips der gleichen Stimme (One Man - One Vote), möglichst gleichartig gewichtet sein, also annähernd gleiche Einwohnerzahlen (je nach Gebietsgröße Zehn- bis Hunderttausende) und ähnliche soziologische Struktur aufweisen. In den USA ist diese Problematik eng mit der manipulativen Wahlbezirkseinteilung, dem sog. Gerrymandering, verbunden. Auch in Deutschland haben die Verfassungsgerichte der Länder mehrfach Wahlkreiseinteilungen für verfassungswidrig erklärt.
Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl der deutschen Bevölkerung umfasst. Die Abweichungen vom Durchschnitt alle Wahlkreise sollen bestimmte Maße nicht übersteigen (siehe z. B. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Bundeswahlgesetz). Weiterhin sollen untergeordnete Gebietskörperschaften (beispielsweise Länder, Bezirke, Kreise, Kommunen) so weit wie möglich nicht zerschnitten werden (siehe zum Beispiel § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 Bundeswahlgesetz).
Die Mandate derjenigen Abgeordneten, die einen Wahlkreis gewonnen haben, nennt man Direktmandate. Bei Wahlen zum Deutschen Bundestag wird neben den Direktmandaten eine gleiche Anzahl (seit 2002: 299) Mandate über Listenverbindungen vergeben, sodass Ungleichheiten zulasten kleinerer Parteien ausgeglichen werden: 2005 beispielsweise erhielt die Freie Demokratische Partei bei der Bundestagswahl 9,8 % der gültig abgegebenen Stimmen, jedoch kam keiner der 299 erfolgreichen Direktkandidaten aus ihren Reihen. Die der Partei zustehenden etwa 10% der Sitze im Deutschen Bundestag wurden also ausschließlich über die Landeslisten bestimmt.
Circumscripció electoral | Valgkreds | Constituency | Circunscripción electoral | Circonscription | Kieskring | Círculo eleitoral | Valkrets
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