Wahlkönigtum oder Wahlmonarchie ist eine Herrschaftsform innerhalb der Monarchien. Während in einer Erbmonarchie (meist) der älteste Sohn ein Herrschaftsgebiet erbt und somit automatisch der Nachfolger des verstorbenen Königs wird, wird in der Wahlmonarchie jeweils von dem dazu berechtigten Wahlgremium gewählt.
Frühe keltische und germanische Könige waren in der Regel Wahlkönige. Später wurden die Könige und Kaiser durch "Wahlmänner", den so genannten Kurfürsten, erkoren.
Beispiele für heutige Wahlmonarchien sind Saudi-Arabien und Malaysia.
In Saudi-Arabien wird innerhalb der Majlis, der Ratsversammlung der Prinzen, Einigkeit über die Person des nächsten Königs herbeigeführt. Dabei kommen nur Familienmitglieder des Hauses Al Saud in Betracht, meist einer seiner erfahrensten Brüder.
In Malaysia wird der für fünf Jahre amtierende König, der Yang di Antuan Pergong (der "Höchste der Sultane") unter den neun Sultanen der sechzehn Teilstaaten ausgewählt. Nur die Sultane selbst wählen, die "Wahl" ist meist pro forma und geht traditionell reihum.
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