Montbeliard.jpg Mit Württemberg-Mömpelgard werden die linksrheinischen Gebiete des ehemaligen Landes Württemberg bezeichnet.
Das südwestlich von Belfort liegende Montbéliard (deutsch "Mömpelgard") wurde im Jahr 985 erstmals urkundlich erwähnt. Nach dem Tod Stephans von Mömpelgard 1397 blieben die Grafen von Mömpelgard ohne männliche Nachkommen. Graf Eberhard III. (Eberhard der Milde) von Württemberg schloss am 13. November 1397 einen Heiratsvertrag für seinen Sohn, den späteren Grafen Eberhard IV., mit Henriette von Mömpelgard, der erbberechtigten Enkelin Stephans von Mömpelgard. Damit kam die Grafschaft Mömpelgard zu Württemberg und bildete bald darauf das Herrschaftszentrum in den linksrheinischen Besitzungen Württembergs, zu denen auch Reichenweiher und Horburg gehörten.
Staatsrechtlich waren die Grafschaft Mömpelgard und das rechtsrheinische Herzogtum Württemberg ab dem 16. Jahrhundert getrennt. Mömpelgard entsendete zum Beispiel keine Vertreter in den württembergischen Landtag. Von 1553 bis 1593 und von 1617 bis 1723 regierten in Mömpelgard Seitenlinien des Hauses Württemberg. Die ältere Seitenlinie übernahm nach dem Tod des kinderlosen Herzogs Ludwig mit Friedrich I. die Regierung in Württemberg. Die jüngere Seitenlinie trat im Wildbader Vertrag vom 18. Mai 1715 die Herrschaft in Mömpelgard an die Stuttgarter Hauptlinie ab. Der Vertrag wurde mit dem Tod Graf Leopold Eberhards am 25. Februar 1723 vollzogen.
In Folge der württembergischen Herrschaft wurde in der Grafschaft nach dem damals geltenden Grundsatz "cuius regio, eius religio" im Zuge der Reformation der lutherische Glaube eingeführt. Das Gebiet der Graftschaft ist daher noch heute eine lutherische Enklave im überwiegend katholischen Frankreich.
Nachdem französische Truppen Mömpelgard und die anderen linksrheinischen Besitzungen 1790 und 1793 annektiert hatten, trat Herzog Friedrich II. im Pariser Vertrag vom 1796 diese Gebiete endgültig an Frankreich ab. Hierfür erhielt Württemberg im Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 und dem Frieden von Pressburg vom 26. Dezember 1805 umfangreiche Gebiete in Süddeutschland.
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"Württemberg-Mömpelgard (Grafschaft)".
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