Eine Währungsunion ist ein Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten, welche eine gemeinsame Währung haben und eine gemeinsame Währungspolitik betreiben.
Währungsunionen können sowohl einseitig als auch von mehreren Partnern aktiv umgesetzt werden. Für letzteren Fall (multilaterale Währungsunion) ist wieder die EWWU ein charakteristisches Beispiel, da deren Umsetzung auf einem von allen beteiligten Staaten unterzeichneten und implementierten supranationalen Vertrag beruhte. Einseitig erklärte (d. h. unilaterale) Währungsunionen kommen durch die Übernahme einer Fremdwährung zustande. Ein solches Vorgehen wird auch als Dollarisierung oder Euroisierung bezeichnet und findet häufig in Entwicklungsländern statt, die sich durch die Übernahme einer stabilen Fremdwährung vermehrte Kapitalzuflüsse und geringer Inflationsraten erhoffen (Beispiel: die Übernahme des US-Dollar in Ecuador im Jahr 2000). Eine Mischform zwischen unilateraler und multilateraler Währungsunion liegt vor, wenn ein Land seine Währung zugunsten der Währung eines anderen Landes aufgibt, dies jedoch in beiderseitigem Einvernehmen geschieht; beispielsweise besteht zwischen Monaco und Frankreich seit 1925 eine vertragliche Währungsunion, nach der der Banque de France das Recht zur Geldpolitik für den gemeinsamen Währungsraum zufällt, darüber hinaus jedoch auch Vereinbarungen zur Bankenaufsicht zu finden sind.
Staatsvertrag | Wirtschaftsgeschichte | Währung
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