Der Begriff Währungsreform bezeichnet eine Änderung von relevanten Merkmalen einer Währung. In den meisten Fällen besteht eine Währungsreform aus einem Umtausch alter Währungseinheiten zu einem staatlich festgelegten Wechselkurs in Einheiten der neuen Währung. Oft gelten dabei unterschiedliche Umrechnungskurse für Bargeld, Bankguthaben und Verbindlichkeiten. Findet lediglich eine einfache Umrechnung aller Preise und Werte zu einem einheitlichen Kurs statt, so spricht man auch von einer Währungsumstellung. In der Regel ist mit einer Währungsreform auch eine Änderung des Namens der Währung verbunden. Der Extremfall einer Währungsreform ist die Einführung der Währung eines anderen Landes (Dollarisierung, Euroisierung). Der Anfang und das Ende jeder Währung wird immer durch eine Währungsreform gekennzeichnet.
In Deutschland wird der Begriff oft auch als Synonym für die Einführung der D-Mark 1948 gebraucht.
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Diese Währungsreform war das im positiven Sinne markanteste kollektive Erlebnis der westdeutschen Nachkriegszeit nach 1945, vor allem, weil Ludwig Erhard sie mit der fast völligen Aufhebung der "Bewirtschaftung" (Rationierung) der Güter des Alltagsbedarfes verband: "Auf ein Mal gab es Alles!" Die Währungsreform war durch die am 23. Juli 1947 durch den Wirtschaftsrat der Bizone gegründete Sonderstelle "Geld und Kredit" in Bad Homburg vorbereitet worden, die unter Leitung von Ludwig Erhard stand. Die letzten Feinheiten wurden im Frühjahr 1948 unter strengster Geheimhaltung in den Gebäuden der Fritz-Erler-Kaserne zu Rothwesten (Landkreis Kassel) beschlossen.
Da die Währungsneuschaffung der Deutschen Mark recht plötzlich und nur in den "Westzonen" kam, drohte Reichsmark-Bargeld in größerer Menge in die Sowjetische Besatzungszone abzufließen, wo es dort nachfragend hätte wirken können, sodass dort wegen der daraus resultierenden Preissteigerung eine (weitere) galoppierende Inflation hätte entstehen können.
Die Währungsreform verstärkte den bereits bestehenden Konflikt zwischen der UdSSR und den Westmächten, so dass sie unter Anderem (willkommener) Anlass zur Intensivierung der Berlin-Blockade war.
In der sowjetischen Besatzungszone erfolgte am 23. Juni 1948 ebenfalls eine Reform. Hier erhielt jede Person 70 RM, die im Verhältnis 1:1 in Ostmark umgetauscht wurden, wobei alte Reichsmarkscheine einfach mit Kupons und Wertaufklebern versehen wurden.
Die Einführung des Euro in 12 Staaten der Europäischen Union war keine Währungsreform, sondern nur eine Währungsumstellung, da sämtliche bis Ende 1998 existierenden Geldbeträge direkt über den offiziellen Euro-Wechselkurs in Euro umgestellt wurden, ohne dabei an Wert zu verlieren oder zu gewinnen. Seit dem sind die Währungen der Euro-Länder fest an den Euro gekoppelt, sie sind nur andere Rechnungseinheiten des Euro.
Der Euro gilt seit dem Jahr 1999 als Buchgeld, er wurde am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Seit der Bargeldeinführung haben die alten Währungen der Euro-Länder ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verloren. Banknoten und Münzen wurden eingezogen und können in einigen Ländern auch noch unbefristet in Euro getauscht werden. Unbare Geldwerte wurden automatisch bis spätestens 1. Januar 2002 auf Euro umgestellt.
Eine Reform des Geldwesens fand nur insofern statt, dass die nationalen Notenbanken ihre Eigenständigkeit verloren und stattdessen die Europäische Zentralbank die Aufgabe einer Notenbank übernommen hat. Die D-Mark verlor somit ihre Rolle als europäische Leitwährung.
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