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Der Ausdruck Vortrag bezeichnet

  • eine Rede vor einem Publikum. Meist wird im Vortrag Wissen vermittelt, erklärt und erläutert. Ein Vortrag gehört zu den rhetorisch komplexen Redeformen, da es (außer bei evt. Zwischenrufen oder Fragen) keine direkte Interaktion mit den Zuhörern gibt.
  • die Darbietung eines Musikstückes; siehe Vortrag (Musik).
  • im Rechnungswesen den Endbestand eines Kontos, das nach Abschluss einer Rechnungsperiode in die nächste Rechnungsperiode übernommen wird, z. B. der Rechnungsvortrag oder der Gewinn- bzw. Verlustvortrag; siehe Vortrag (Rechnungswesen).
  • im Rechtswesen das prozessuale Vorbringen einer Partei; siehe Vorbringen.

Siehe auch


Weblinks


Begriffsklärung

 

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