Vorratsdatenspeicherung ist ein Begriff aus dem deutschen Datenschutz- und Telekommunikationsrecht. Er bezeichnete ursprünglich die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung, wobei der Verarbeitungszweck zum Zeitpunkt der Speicherung noch nicht klar feststeht.
Als Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis ist die Vorratsdatenspeicherung äußerst umstritten. Außerdem wird von Kritikern angeführt, dass der Informantenschutz für Journalisten eingeschränkt wird und somit kritische Berichtserstattung erschwert wird. Dies käme faktisch einer Einschränkung der Pressefreiheit gleich.
Nach bisherigem Recht müssen die Anbieter die Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen, es sei denn, sie benötigen die Daten zu Abrechnungszwecken (§ 96 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz). In der Praxis bewahren die Anbieter die Verkehrsdaten eine bestimmte Zeit auf, um bei Unstimmigkeiten bezüglich der Telefonrechnung die von ihnen erbrachten Leistungen nachweisen zu können.
Der 15. Deutsche Bundestag hat in einem am 17. Februar 2005 gefassten Beschluss die geplante Mindestspeicherfrist und damit eine Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat ausdrücklich abgelehnt. Er hat die Bundesregierung aufgefordert, diesen Beschluss auch auf EU-Ebene mitzutragen.
Fast auf den Tag genau ein Jahr später hat der 16. Deutsche Bundestag am 16. Februar 2006 die Bundesregierung aufgefordert, den so genannten Kompromissvorschlag für eine EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Rat der Europäischen Union zu unterstützen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von FDP, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen gefasst. Es wurden keine Änderungen an dem eingereichten Antrag der Koalitionsfraktionen vom 7. Februar 2006 vorgenommen.
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Parlament der Europäischen Union schließlich mit den Stimmen der Christdemokraten und der Sozialdemokraten mit 378 Stimmen (197 Gegenstimmen, 30 Enthaltungen) für die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung.
Am 21. Februar 2006 stimmte der Rat ohne weitere Aussprache durch die Innen- und Justizminister mehrheitlich für die Richtlinie; die Vertreter Irlands und der Slowakei stimmten gegen die Richtlinie. Gegner dieser Entscheidung, wie der irische Justizminister, bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit und kündigten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an.
Zwischen Vorstellung des Richtlinienentwurfs und der entscheidenden Lesung lagen nur drei Monate. Damit ist es das bisher schnellste Gesetzgebungsverfahren in der EU-Geschichte. Kritiker bemängeln eine dadurch fehlende Debattiermöglichkeit.
Viele Kritiker befürworten deshalb das einzelfallbezogene Quick-Freeze-Verfahren als eine rechtsstaatlich unbedenkliche Alternative zur allgemeinen Vorratsdatenspeicherung.
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