Der Vorfrieden von Nikolsburg wurde am 26. Juli 1866 zwischen Preußen und Österreich während des Deutschen Krieges geschlossen. Bereits drei Wochen nach der Niederlage Österreichs in der Schlacht von Königgrätz (3. Juli 1866) wurde dieser Präliminarfriede unterzeichnet der schließlich zum Friedensvertrag von Prag führte.
Während die preußischen Truppen nach Königgrätz in Böhmen eher hinhaltend operierten, gelang es Bismarck erst seine Verhandlungsposition, dann seine inhaltlichen Forderungen nach Machterweiterung Preußens im norddeutschen Raum durch Totalannexion Schleswig-Holsteins, Hannovers, Kurhessens, Nassaus und Frankfurts, nach Auflösung des Deutschen Bundes und dem Ausschluss Österreichs aus Deutschland weitgehend durchzusetzen (Kleindeutsche Lösung).
Außenpolitisch konnte er Frankreichs Kompensationsforderungen zurückweisen. Napoleon III. wollte für seine „Stillhaltepolitik“ während des Preußisch-Österreichischen Krieges Luxemburg, Belgien oder linksrheinische Gebiete (Pfalz und Hessen) annektieren. Das führte später zu Revancheplänen Frankreichs, eine der Ursachen des Deutsch-Französischen Krieges (Rache für Sadowa). Auch Alexander II. von Russland, der vergeblich versucht hatte, den Sturz der norddeutschen Dynastien zu verhindern und mit Kongressplänen hervortrat, die dazu geeignet waren, das deutsche Problem zu europäisieren und damit die Einmischung der beiden kontinentalen Flügelmächte zu unterwerfen, sah sich gezwungen, die Neuordnung Deutschlands hinzunehmen. Einzig Großbritannien begrüßte die von Preußen ausgehende machtpolitische Konsolidierung Deutschlands und vertrat darüber hinaus die Auffassung, dass eine Störung des europäischen Gleichgewichts nicht von Preußen-Deutschland, sondern eher von Frankreich und Russland zu erwarten sei.
Vereinbahrt wurde die Abtretung Venetiens an Italien und den vollständigen Rückzug aller Truppen aus den Besetzten Gebieten. Österreich anerkennt die Auflösung des Deutschen Bundes und die Neugründung des norddeutschen Bundes ohne seine Mitwirkung. Die im Frieden von Wien gemeinsam erworbenen Rechte an den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg gehen an den preußischen Staat. Österreich muss eine Kriegskostenentschädigung von 40 Millionen Talern an Preußen zahlen. Erst nach schwierigen Verhandlungen gelang es den österreichischen Bevollmächtigten eine Totalannexion Sachsens durch Preußen zu verhindern. Österreich bestand auf den Erhalt als "Pufferstaat" zur Sicherung seiner nördlichen Grenzen und drohte Preußen bei einer Besetzung Sachsens mit der Weiterführung des Krieges. Dagegen verspricht der österreichische Kaiser die Entthronungen des Königs von Hannover, des Kurfürsten von Hessen, des Herzogs von Hessen-Nassau und die Besetzung der freien Stadt Frankfurt anzuerkennen. Die Waffenruhe wird bis zum 2. August verlängert und dann durch einen Waffenstillstand ersetzt.
Der Prager Frieden vom 23. August 1866 bestätigte die im Vorfrieden von Nikolsburg getroffenen Vereinbarungen weitestgehend.
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"Vorfrieden von Nikolsburg".
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