Vorfahrt ist ein Recht, das die Reihenfolge bestimmt, welcher Verkehrsteilnehmer vor einem anderen seine Fahrt fortsetzen darf. Der Begriff Vorfahrt wird für sich kreuzende Verkehre auf öffentlichen Kreuzungen und Einmündungen verwendet. Bei sich begegnenden oder in die gleiche Richtung fließenden Verkehren spricht man in Deutschland von Vorrang. Dafür gelten in Deutschland die Vorrang- und Vorfahrtsregeln gemäß § 8 ff. StVO (Straßenverkehrsordnung). Das Vorfahrtsrecht eines anderen ist durch eine Anpassung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr zu achten.
In Österreich ist von "Vorrang", in der Schweiz von "Vortritt" die Rede.
Siehe auch: Teutonismus (Sprache)
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"Vorfahrt".
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