Als Volluniversität bezeichnet man eine Hochschule, an der das Studium der wichtigsten wissenschaftlichen Fachbereiche möglich ist - an einer Volluniversität sind also mindestens Medizin, Jura, Theologie, Natur- und Geisteswissenschaften in Forschung und Lehre vertreten. Oft kommen noch andere Bereiche (z.B. Technik) hinzu. Ist sie noch in der traditionellen Weise organisiert, verfügt sie über die entsprechenden Fakultäten. Eine Volluniversität besitzt das Recht, in all diesen Fächern Promotionen und Habilitationen durchzuführen.
Die Volluniversität unterscheidet sich damit von solchen Hochschulen, die lediglich auf einen kleinen Ausschnitt an Fächern spezialisiert sind (ein Beispiel sind einige Medizinische Hochschulen), in diesem Bereich aber ebenfalls über Promotions- und Habilitationsrecht verfügen (und die dadurch wiederum von den Fachhochschulen abgegrenzt sind). Akademische Bildung | Studium
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"Volluniversität".
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