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Eine Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen.

Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung ein. Darüber hinaus sind in der Vollkaskoversicherung noch zusätzliche Leistungen beinhaltet:

  • Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug (auch selbstverschuldete)

Im Unterschied zur Teilkaskoversicherung richten sich die Beiträge (Versicherungsprämien) nach der Höhe der Selbstbeteiligung, der Typenklasseneinstufung und dem Schadensfreiheitsrabatt.

Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.

  • ständige Pflichten:
    • Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
    • unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung

  • Pflichten im Schadensfall:
    • Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche)
    • Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
    • Pflicht zur Schadensminderung

Ausschlüsse:

  • grobe Fahrlässigkeit

Weblinks


  • http://www.gdv-dl.de/typen.html Typklassenzuordnung

Versicherungswesen

 

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