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Volkszugehörigkeit bedeutet allgemein die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer Nationalität, einem Land oder einer Volksgruppe durch Merkmale wie Muttersprache, Herkunft und kulturelle Prägung. Siehe auch Ethnos.

Situation in Deutschland

Deutscher Volkszugehöriger ist nach § 6 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG),

  • wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt
  • wem in der Familie die deutsche Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt worden ist
  • wer sich im Herkunftsgebiet als Deutscher bekannt hat oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehörte

Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann als Spätaussiedler Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland finden.

Weblinks


§ 6 BVFG im Wortlaut ''Volkszugehörigkeit und das deutsche Zuwanderungsgesetz

Nation | Ethnologie | Politischer Begriff

Ethnicity

 

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