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Die Volksvertretung ist die politische Repräsentation des Volkes in einem organisierten und strukturierten Organ.

Volksvertretung in Deutschland


Gemäß Art 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk übt die Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. In den Wahlen wählt es Repräsentanten, die sie in besonderen Organen vertritt.

In Deutschland ist die Volksvertretung beispielsweise:

und gewissermaßen als Mischform und als mittelbare Volksvertretung: der Bundesrat.

Die Volksvertretungen gehören grundsätzlich der Legislative an.

Der Bundestagspräsident wiederum repräsentiert die Volksvertretung Bundestag; er repräsentiert den Bundestag als die "symbolische und offizielle Personifizierung des Parlaments" in seiner "Gesamtheit" (BVerfGE 1, 115 f. (27, 152, 157).

 

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