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Der Volksgerichtshof (VGH) war ein Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat unter den Präsidenten Fritz Rehn (1. Juli 1934 - 18. September 1934), Otto Georg Thierack ab 1936 und ab August 1942 Roland Freisler.

Gründung


Nachdem im Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht nur der mutmaßliche Täter Marinus van der Lubbe zum Tode verurteilt und drei mitangeklagte Funktionäre der Kommunistischen Partei freigesprochen wurden, beschloss Hitler, politische Straftaten der unabhängigen Justiz zu entziehen und ordnete die Gründung des von ihm so benannten Volksgerichtshofes an. Diese erfolgte durch Gesetz vom 24. April 1934 in Berlin.

Zuständigkeit und Verfahren


Seine Aufgabe war zunächst die Aburteilung von Hochverrat und Landesverrat und wurde später auf viele andere Strafvorschriften ausgeweitet. Der Angeklagte konnte gegen Entscheidungen des Volksgerichtshofs kein Rechtsmittel einlegen, wohl aber die Staatsanwaltschaft. Organisation und Gerichtsverfahren waren auf kurze Prozesse ausgerichtet. Die Richter wurden von Adolf Hitler ernannt. Als Richter wurde nur berufen, wer als zuverlässig im nationalsozialistischen Sinne galt.

Spruchkörper des Gerichts waren so genannte Senate, die sich - in Abweichung von den hergebrachten und bewährten Grundsätzen rechtsstaatlicher Verfahren - nur aus zwei Berufsrichtern und drei so genannten Volksrichtern, in der Regel Parteifunktionären, Offizieren und hohen Beamten zusammensetzten.

Der Angeklagte hatte keine freie Wahl des Verteidigers. Er musste sich die Person des Verteidigers vom Vorsitzenden des Senats genehmigen lassen. Der Verteidiger unterstand dessen Kontrolle. Verteidiger und Angeklagter erhielten oft erst einen Tag oder gar wenige Stunden vor der Hauptverhandlung Kenntnis von den Anklagevorwürfen. Angeklagter und Verteidiger kannten sich bis dahin oft nicht oder konnten keinen Kontakt aufnehmen.

Der Verurteilte erhielt in Hoch- und Landesverratssachen keine Abschrift des Urteils. Er durfte lediglich unter Aufsicht eines Justizbeamten Einsicht nehmen.

Der Volksgerichtshof tagte zunächst im Preußischen Landtag, heute Sitz des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1935 zog der Volksgerichtshof in das Schulgebäude des König-Wilhelm–Gymnasiums, Bellevuestraße 15, nahe dem Potsdamer Platz. Einige Prozesse wurden im Gebäude des unzerstörten Kammergerichts am Kleistpark in Berlin-Schöneberg geführt. Hier fand auch der Schauprozess am 8. August 1944 gegen die Widerstandskämpfer vom 20. Juli statt. Auf Hitlers Befehl hin wurde dieser Prozess gefilmt und liegt heute als Dokument vor.

Daneben urteilte der VGH auch im Umherreisen in den verschiedensten Städten des Herrschaftsgebietes, was es Freisler ermöglichte, sein Geltungsbedürfnis in besonderer Weise vor der jeweils sorgfältig ausgewählten und in großer Anzahl hergestellten Öffentlichkeit zu befriedigen.

Der Volksgerichtshof hatte am 1. Januar 1943 47 Berufsrichter und 95 ehrenamtliche Richter, darunter 30 Offiziere, vier Polizeioffiziere und 48 SA-, SS, NSKK- und HJ-Führer. 1944 war die Zahl der ehrenamtlichen Beisitzer gar auf 173 gestiegen. Ihm arbeiteten 179 Staatsanwälte zu.

Aufgabe


Dieses Sondergericht hatte eine „volkshygienische Aufgabe“, so sein zweiter Präsident, der seit 1942 als Reichsjustizminister amtierende Otto Georg Thierack, es sollte die „Seuchengefahr“, die von den Angeklagten ausging, bekämpfen. Am 5. Januar 1943 bei der Einführung des neuen Oberlandesgerichtspräsidenten von Stettin erläuterte Thierack dies im typisch nationalsoziaistischen Vokabular: Es komme darauf an, "den gesunden Körper unseres Volkes unter allen Umständen unversehrt und kräftig zu erhalten". Dementsprechend führte anlässlich der Feier zum zehnjährigen Bestehen des Gerichts der Vertreter des Oberreichsanwaltes aus, Aufgabe des Gerichtshofs sei es nicht, Recht zu sprechen, sondern die Gegner des Nationalsozialismus zu vernichten.

Der VGH als Instrument des Justizterrors


Die Zahl der Todesurteile stieg mit Kriegsbeginn 1939 sprunghaft an. 1936 ergingen elf Todesurteile, 1943 waren es 1662, etwa die Hälfte der überhaupt vor dem Volksgerichtshof angeklagten Personen. Bis 1945 wurden rund 5200 Todesurteile vollstreckt. Für eine Verurteilung genügten Vergehen wie die Verbreitung von Nachrichten ausländischer Sender, abwertende Bemerkungen im privaten Kreis über Adolf Hitler oder Zweifel am so genannten "Endsieg".

Im August 1942 wurde Roland Freisler Präsident des Volksgerichtshofs. Er führte seine Verhandlungen mit besonderem Fanatismus und demütigte die Angeklagten in besonderem Maße. Sein Senat verhängte besonders oft Todesurteile. Am 3. Februar 1945 wurde das Gebäude durch einen Bombenangriff zerstört, wobei Roland Freisler auf dem Weg in den Luftschutzkeller von einem herabstürzenden Balken getroffen und erschlagen wurde.

Der Volksgerichtshof verurteilte u. a. die Mitglieder von Widerstandsgruppen wie Rote Kapelle, Weiße Rose, Edelweißpiraten und Kreisauer Kreis, aber auch mehr oder minder Namenlose, die in die Fänge des Unrechtsstaates geraten waren.

Der VGH und die Nachkriegsjustiz


Der Bundesgerichtshof billigte 1956 den Angehörigen des Volksgerichtshofs das so genannte Richterprivileg zu, wonach keiner wegen Rechtsbeugung oder anderen Delikten verurteilt werden kann, wenn er sich an damals geltende Gesetze gehalten hat bzw. das Unrecht seines Tuns nicht erkannt hat. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte 1986 die Ermittlungsverfahren endgültig ein, obwohl der Bundestag am 25. Januar 1985 den Volksgerichtshof als „Terrorinstrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Willkürherrschaft“ bezeichnet und dessen Urteilen jede Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland abgesprochen hatte.

Bis auf einen von einem amerikanischen Gericht Verurteilten wurde somit keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte zur Rechenschaft gezogen. Für Beihilfe und Denunziation wurden von der Bundesrepublik Deutschland vier Personen strafrechtlich haftbar gemacht.

Literatur


  • Justiz und Nationalsozialismus, Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz 1989 ISBN 3-8046-8731-8 S. 151-162
  • Walter Wagner, Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat. Oldenbourg Verlag, 1974. ISBN 3486544918
  • Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Eine Dokumentation, Ullstein, Berlin, Überarbeitete und ergänzte Ausgabe, 1998, ISBN 3-548-26532-4, 662 Seiten

Siehe auch: Richter am Volksgerichtshof Rehse

Opfer des Volksgerichtshofs (Auswahl besonders prominenter Personen)


Robert Abshagen- Hans-Jürgen Graf von Blumenthal - Eugen Bolz - Klaus Bonhoeffer - Bruno Binnebesel - Alfred Delp - Erich Fellgiebel - Reinhold Frank - Eugen Gerstenmaier - Carl Friedrich Goerdeler - Albrecht von Hagen - Nikolaus Christoph von Halem - Paul von Hase - Robert Havemann - Helmuth Hübener - Marie-Luise Jahn - Rudolf Kriss - Hans Conrad Leipelt - Wilhelm Leuschner - Max Josef Metzger - Christoph Probst - Siegfried Rädel - Alexander Schmorell - Geschwister Scholl - Fritz-Dietlof von der Schulenburg - Eva Schulze-Knabe - Bernhard Schwentner - Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld - Robert Stamm - Berthold Graf Schenk von Stauffenberg - Adam von Trott zu Solz - Robert Uhrig - Joseph Wirmer - Eleonore Wolf - Johannes Wüsten - Peter Graf Yorck von Wartenburg - Erwin von Witzleben

Weblinks


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