Die Gestaltungsidee der Volksgärten entstand in Deutschland Ende des 18. Jahrhunderts. Sie beruht noch auf der an ästhetischen Kriterien orientierten Gartenkunst.
Zur Erholung, Bildung und der Erziehung der urbanen Bevölkerung wurden im gesamten deutschsprachigen Raum Parkanlagen von kommunaler Seite aber auch von den jeweiligen Souveränen geschaffen. Neben Wald- und Wiesenflächen wurden dazu auch Teiche, Wasserspiele, Ruheplätze, Denkmäler und Pavillons angelegt. Ursprünglich handelte es sich zumeist um feudale (Jagd)Parks, die dem Publikum von aufgeklärten Herrschern geöffnet wurden (etwa im Falle des Wiener Praters und des Augartens), in späterer Folge um eigens geschaffene Anlagen (Beispiel Englischer Garten, München).
Nachfolger des Volksgartens wurde ab Ende des 19. Jahrhunderts der Volkspark. Zur Problematik der Volksgärten und Volksparks gehört es, dass sie in der Regel dort entstehen (müssen), wo sich Gelände geringeren Bodenwerts (überschwemmungs- oder rutschungsgefährdete Terrains, feudales Restgrün, überaltete Infrastrukturkomplexe etc) nicht besser verwerten lassen und/oder der Forderung der Bevölkerung nach besserer Grünversorgung so auf einfachsten Weise entsprochen werden kann.
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