Volkseigentum ist eine besondere Form von Eigentum.
Beispiele für Volkseigentum sind vor allem bei Grundstoffen zu finden. So gehört die Natur (die Luft zum Atmen, die Sonne und der Wind und das Meer) niemandem speziell sondern allen gemeinsam. Es gibt auch Länder in denen die Wälder, Seen oder der Strand Volkseigentum sind. So darf in Tunesien der Strand nicht bebaut oder von einem Hotel alleine beansprucht werden.
In früherer Zeit gehörte auch die Dorfaue dem Dorfvolk, so dass es sein Vieh dort zur Weide bringen konnte ohne dass die ärmeren Bauern die reichen Bauern oder die Kirche dafür bezahlen mussten.
Im Gegensatz zum Staatseigentum oder Eigentum der Krone gehört dieses Eigentum nicht dem Staat und kann daher auch nicht nach belieben von diesem veräussert werden, sondern wird lediglich von diesem bzw. einem Land oder Kommune verwaltet.
= In der DDR =
In der DDR war das Volkseigentum eine besondere Form von Eigentum. Es bildete zusammen mit dem genossenschaftlichen Eigentum das gesellschaftliche oder auch sozialistische Eigentum. Dieses wiederum stand im Gegensatz einerseits zum persönlichen Eigentum an Konsumgütern und andererseits zum Privateigentum an Produktionsmitteln, welches im Kapitalismus und dessen Vorläuferformen üblich ist.
Das Volkseigentum war unveräußerlich, unbeleihbar und in besonderer Weise strafrechtlich geschützt. Offizieller Eigentümer waren dabei alle Menschen. Die Idee hinter dem Volkseigentum war, dass gesellschaftlich nützliche Dinge, vor allem Produktionsmittel und Infrastruktur-Einrichtungen nicht dem Wohle einzelner, sondern dem Wohle der Allgemeinheit dienen sollten. In den 80er-Jahren war nahezu die gesamte Industrie der DDR volkseigen, darunter etwa 8000 volkseigenen Betriebe und Kombinate, die den Titel VEB führten.
Vollständig in Volkseigentum in diesem Sinn überführt wurden in der DDR Bodenschätze, Bergwerke, Gewässer, Naturreichtümer, Kraftwerke, Banken, Versicherungen, Transportmittel, Verkehrswege, Luftfahrt, Schifffahrt, Post- und Fernmeldewesen sowie letztlich alle Industriebetriebe.
Das Volkseigentum entstand größtenteils durch entschädigungslose Enteignung von so genannten Faschisten, Kriegsverbrechern und Großgrundbesitzern. Spätere Enteignungen von mittelständischen Betrieben wurden zunächst über staatliche Zwangsbeteiligungen, mit denen sich der Staat die Mehrheit sicherte, und anschließendes Herausdrängen der Alteigentümer durchgeführt. Bis zur Gründung der DDR 1949 war bereits etwa die Hälfte aller Produktionsmittel in Volks- und Gemeineigentum überführt worden, seit dem SED-Parteitagsbeschluss zum "Aufbau des Sozialismus" von 1952 wurde die Vergesellschaftung verstärkte fortgesetzt.
Dem Volkseigentum wird häufig vorgeworfen, nur zum Schein Eigentum des Volkes gewesen zu sein. Vielmehr sei es eine ideologisch verbrämte Bezeichnung für Staatseigentum gewesen. In der Tat haben sich viele Menschen in der DDR nicht mit ihrem Volkseigentum identifiziert. Des Weiteren ging die Kontrolle über das Volkseigentum vom Staat aus, welcher aufgrund des Führungsanspruchs der SED nicht mit dem gesamten Volk identisch war. Dennoch ist eine Gleichsetzung mit Staatseigentum nicht absolut zu treffen, zumal Letzteres veräußerlich sein kann.
Die DDR-Führung war sich der rechtlich bedenklichen Situation durchaus bewusst, so dass das Volkeigentum schon wegen der Möglichkeit späterer Rückgabe- oder Entschädigungsforderungen im Zuge einer bis in die 60er-Jahre für möglich gehaltenen deutschen Vereinigung nicht veräußert werden durfte.
Volkseigentum als Rechtsform kam im Recht der BRD nicht vor und wurde bei der Deutschen Wiedervereinigung auch nicht eingeführt. Vielmehr wurde das Volkseigentum der DDR-Bevölkerung genommen und ging nun in herkömmliches Staatseigentum über. Dabei herrschte Einigkeit zwischen CDU und SPD darüber, dass es größtenteils bald privatisiert werden sollte und zur Rückgängigmachung bzw. Entschädigung der bis dahin entschädigungslosen Enteignungen dienen sollte. Da die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin der DDR war, musste sie ohnehin mit Rehabilitationsklagen im Rahmen des eigenen Rechtssystems rechnen.
Während die SPD dabei Erlöse von mindestens 500 Milliarden D-Mark für den Staatshaushalt erwartete, kam die damals regierende CDU den Forderungen der enteigneten Alteigentümer, bzw. deren Nachkommen nach und sorgte mit der Aktion „Unrecht DDR“ für die Rückgabe der Objekte bzw. in Ausnahmefällen für angemessene Entschädigungen. Daneben wurden Maschinen und ganze Betriebe vergleichsweise preiswert verkauft. Insgesamt machte der Staat mit den Privatisierungs-Aktionen keinen Gewinn, sondern 270 Milliarden D-Mark Verlust. Dabei wurde jedoch außer Acht gelassen, dass die aus der DDR in die BRD ausgewanderten bzw. geflüchteten enteigneten Alteigentümer schon vor Jahrzehnten in der BRD entschädigt worden waren und daher kein Anspruch mehr auf eine Rückgabe bestand.
Heute ist es eine weit verbreitete Meinung, die Industrie der DDR sei zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung „schrottreif“ gewesen. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage wird jedoch von einigen bestritten, so z. B. von Ralph Hartmann in seinem Buch „Mit der DDR ins Jahr 2000“.
Siehe auch :
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