"Volksdeutsche" bezeichnet historisch jene deutschen ethnischen Minderheiten, die bis 1937 außerhalb der deutschbesiedelten Staaten Deutsches Reich, Österreich, Luxemburg, Schweiz und Liechtenstein lebten, so beispielsweise die deutschen Volksgruppen und Minderheiten, die nach dem Ersten Weltkrieg Bürger eines anderen Staates wurden, so die Elsässer und Deutsch-Lothringer in Frankreich, die deutschen Minderheiten in Eupen-Malmedy in Belgien, die deutschen Posener und Westpreußen in Polen, aber auch die deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten des Habsburgerreichs außerhalb Deutschösterreichs, insbesondere in Jugoslawien, Ungarn, Rumänien, der Tschechoslowakei (Sudetendeutsche) und die deutschen Südtiroler in Italien (siehe hierzu auch die Abb. deutsche Sprachkarte)
Der zahlenmäßig größte Anteil lebte in Ost- und Südosteuropa und stammte von einstigen deutschen Auswanderern ab. In ihren Siedlungsgebieten hatten sie teilweise über Jahrhunderte ihre deutsche Identität durch Wahrung der Sprache, Kultur, Religion und Erziehung bewahrt.
Die volksdeutschen Siedlungsgebiete sind heute größtenteils Geschichte, da deren deutsche Bewohner während des Zweiten Weltkrieges zu einem großen Teil deportiert, ausgesiedelt (1940/41 rund 910.000) oder nach dessen Ende geflüchtet sind oder vertrieben wurden und sich mehrheitlich im Gebiet des heutigen deutschen Sprachraums (Bundesrepublik Deutschland, Österreich) niedergelassen haben (1945 rund 800.000) bzw. nach 1945 bis heute hierhin ausgewandert sind.
Die in ihrer Geburtsregion verbliebenen Angehörigen der deutschen Minderheit fühlen sich zum Teil bis heute der deutschen Kulturnation angehörig.
Sie sind aber nicht zu verwechseln mit den Auslandsdeutschen.
Die Volksdeutsche Bewegung wurde Teil der Völkischen Bewegung und die Ideologie der Volksgemeinschaft war in ihr dominierend. Sie zielte auf die Zerschlagung der Weimarer Republik und auf die Auflösung der Nachkriegsabkommen in Europa. Ideologische und personelle Überschneidungen gab es zu den Jungkonservativen, der Konservativen Revolution und der Jugendbewegung sowie zu der Deutschen Gildenschaft. Zu den wichtigsten Institutionen gehörte u.a. die "Deutsche Gesellschaft für Nationalitätenrecht", geleitet von Max Hildebert Boehm, und die "Nationalitätenkongresse".
Die NSDAP verfügte neben den einzelnen Gauen mit ihrer Auslandsorganisation "AO" auch über einen überregionalen Gau, der sowohl für die sogenannten "Volksdeutschen" als auch "Reichsdeutschen" (Reichbürger im Ausland) organisiert wurde.
Vgl. auch das SS-Hauptamt "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle"
In der Geschichts- und Sozialwissenschaft dagegen findet der Begriff heute noch Verwendung (wenn auch z.T. in Anführungszeichen), um die historische Spezifik dieser "ethnischen Deutschen" vor 1945 im Unterschied zu den Reichsdeutschen zu bezeichnen, beispielsweise in der Forschung zur Integration von Aussiedlern und Spätaussiedlern. Auch vom Bund der Vertriebenen wird der Begriff weiterhin verwendet, wenn über die Vergangenheit gesprochen wird.
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