In der Volksabstimmung 1921 im Burgenland wurde entschieden, dass die Stadt Ödenburg (ung. Sopron) bei Ungarn verblieb und nicht, wie das übrige Burgenland, zu Österreich kommen sollte.
Im Vertrag von Saint-Germain war 1919 Deutsch-Westungarn, das heutige Burgenland, zusammen mit der Stadt Ödenburg samt acht umliegenden Gemeinden Österreich zugesprochen worden. Nachdem Ungarn am 4. Juni 1920 im Vertrag von Trianon diese Bestimmungen unterzeichnet hatte, forderte zunächst die österreichische Regierung eine Abstimmung, die jedoch nicht stattfand. Ungarische Truppen ließen die österreichische Verwaltung nicht in Sopron/Ödenburg einziehen. Ungarn erreichte eine Wiederaufnahme der Verhandlungen, und am 27. August 1921 erteilte eine interalliierte Sonderkommission in Ödenburg der österreichischen Regierung die Erlaubnis zur Inbesitznahme der einzelnen Zonen des Burgenlandes. Die Landnahme erfolgte durch das Landesgendarmeriekommando für das Burgenland und stieß auf heftigen Widerstand ungarischer Freischärler. Im Protokoll von Venedig vom 13. Oktober 1921 einigten sich Österreich und Ungarn mit den Alliierten auf ein bindendes Plebiszit. Im Gegenzug zog die Regierung in Budapest ihre Freischärler zurück.
Die Volksabstimmung wurde am 14. Dezember 1921 in Ödenburg und am 16. Dezember 1921 in acht umliegenden Ortschaften, darunter Fertőrákos, durchgeführt. 65,2 % der Abstimmenden stimmten für den Verbleib bei Ungarn, 34,8 % sprachen sich für Österreich aus. Nachdem die österreichische Regierung gegen verschiedene Wahlmanipulationen protestiert hatte, anerkannte sie am 20. Februar 1922 offiziell die Volksabstimmung von Ödenburg. Bis heute wird jedoch an österreichischen Schulen gelehrt, dass es bei der Volksabstimmung nicht ordnungsgemäß zugegangen sein soll. So sollen Ungarn von außerhalb der Region Győr-Moson-Sopron extra für die Abstimmung nach Ödenburg gebracht und Stimmzettel von Verstorbenen gezählt worden sein, um mit ihren Stimmen die Wahl zu beeinflussen. Dass es Wahlbetrug bei der Abstimmung in Ödenburg gegeben hat, wird auch von der ungarischen Geschichtsschreibung inzwischen nicht mehr geleugnet.
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"Volksabstimmung 1921 im Burgenland".
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