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Als vogelfrei wird jemand bezeichnet, über den die bis in die frühe Neuzeit mögliche Strafe der Acht verhängt worden war; im Heiligen Römischen Reich insbesondere die Reichsacht. Ein vogelfreier Mensch genoss keinen gesetzlichen Schutz seines Lebens, Eigentums oder sonstiger Rechte; er konnte von jedem anderen straffrei getötet, verletzt oder ausgeraubt werden.

Der Bezeichnung vogelfrei liegt die Vorstellung zugrunde, dass der solcherart Geächtete den Unbilden der Natur und insbesondere den Angriffen wilder Vögel ausgesetzt war. Ihm durfte keine Behausung gewährt werden, und im Todesfall wurde seine Leiche nicht bestattet, sondern den Vögeln zum Fraß überlassen.

Beispielsweise wurde Martin Luther 1521 vom Reichstag in Worms durch das Wormser Edikt für vogelfrei erklärt.

Mancher Geächtete schloss sich Räubern oder Piraten an, mancher ging als Seemann zur See oder als Söldner zum Militär und kam so manchmal auch zu Geld und Eigentum und erkaufte sich damit eine neue Identität und Freiheit.

Siehe auch


Rechtsgeschichte

Fågelfri

 

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