In Preußen und im Deutschen Kaiserreich war der Vizefeldwebel (auch Vize-Feldwebel, veraltet Vice-Feldwebel) ein Unteroffiziersdienstgrad bei den Fußtruppen. Ihm entsprach bei den berittenen Truppen der Vize-Wachtmeister.
Der Rang wurde 1846 in der preußischen Landwehr und in Ersatzformationen eingeführt. In Kompanien mit nicht mehr als zwei Offizieren fungierten Vizefeldwebel als Zugführer - eine Dienststellung, die allgemein einem Leutnant oder Oberleutnant oblag.
1873 wurde die Verwendung des Dienstgrads über das gesamte Heer ausgedehnt.
Der Vizefeldwebel rangierte zwischen dem Sergeanten und dem Etatmäßigen Feldwebel. Den Dienstgrad Vizefeldwebel durchliefen vor allem die sog. Einjährig-Freiwilligen in ihrer Eigenschaft als Offiziersanwärter der Reserve. Unteroffiziere und Sergeanten konnten nach vorwurfsfreier 15-jähriger Dienstzeit zu Vizefeldwebeln bzw. Vizewachtmeistern ernannt werden.
Als Dienstgrad der Reserveoffizierslaufbahn war der Vizefeldwebel dem Portepee-Fähnrich der Berufsoffizierslaufbahn des Heeres gleichgestellt, als Unteroffiziersgrad diesem nachgeordnet.
siehe auch: Dienstgrade im Heer des Deutschen Kaiserreichs
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"Vizefeldwebel".
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