Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.
In vielen Regionen und Kommunen wurde in früherer Zeit für die Funktion des Bürgermeisters der Begriff Schulze, Schultes, oder Schultheiß (in Städten gelegentlich auch Stadtschultheiß) verwendet. Mitunter hatten die Städte in früheren Jahrhunderten zeitgleich mehrere Bürgermeister, deren Sprecher sich wortführender Bürgermeister nannte. Als Bürgermeister, die oftmals zugleich das Richteramt bekleideten, wurden jahrhundertelang ausschließlich Volljuristen gewählt.
In Württemberg um 1750 war ein Schultheiß der Ortsvorsteher, den man heute Bürgermeister nennt. Der damalige Bürgermeister hatte die Funktion des heutigen Gemeindepflegers.
In den Stadtstaaten hat der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und Bürgermeister und Präsident des Senats (Freie Hansestadt Bremen) die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. In Berlin führt der Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters den Titel Bürgermeister. Der Lübecker Bürgermeister ist von seinem Rang einem Oberbürgermeister vergleichbar, in anderen schleswig-holsteinischen Städten vergleichbarer und kleinerer Größe gibt es diesen Titel auch, in Lübeck wird er aber aus historischen Gründen weiter nur "Bürgermeister" genannt.
In Rheinland-Pfalz wird das Oberhaupt einer Ortsgemeinde als Ortsbürgermeister bezeichnet. Bis zu einer bestimmten Einwohnerzahl üben die Ortsbürgermeister ihr Amt ehrenamtlich aus. Mehrere (verbandsangehörige) Gemeinden bilden eine Verbandsgemeinde. Deren Oberhaupt ist der (hauptamtliche) Bürgermeister. Verbandsfreie aber kreisangehörige Gemeinden sind in der Regel Städte. Das Oberhaupt einer solchen Stadt heißt in Rheinland-Pfalz Stadtbürgermeister und ist (aufgrund der größeren Einwohnerzahl) in der Regel hauptamtlich tätig.
Wenn der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird, stellt meistens die Mehrheitspartei (nicht verpflichtend) den Bürgermeister. Dies ist aber von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig.
Der Bürgermeister ist das ausführende Organ der Gemeinderatsbeschlüsse. Außerdem führt er Bundes- und Landesweisungen aus. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt eine Gemeinde auch nach außen. In Bauangelegenheiten ist er die erste Instanz. In Statutarstädten führt er ebenso die Agenden des Bezirkshauptmannes aus.
In jeder Gemeinde gibt es als Vertretung einen, zwei oder drei Vizebürgermeister, je nach Wahlergebnis und der Gemeindegröße.
In Südtirol wird der vorgesehene Stellvertreter des Bürgermeisters Vizebürgermeister genannt und er wird vom Bürgermeister gewählt. In Orten mit mehr als 13.000 Einwohnern und in Zentren, wo das von der Gemeindesatzung vorgesehen ist, soll der Vizebürgermeister der anderen Sprachgruppe im Vergleich zum Bürgermeister angehören.
Der Bürgermeister ist der Chef der Stadtregierung, die als Stadtrat bezeichnet wird. In der Landeshauptstadt Bozen ist er in derselben Zeit auch Bezirksvorsitzender, der einem österreichischen Bezirkshauptmann entspricht.
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