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Visitation
 

Visitation (von lat. visitare – besuchen) heißt in vielen Gerichts-, Kirchen- und Ordens-Verfassungen der Besuch eines Oberen mit Aufsichtsbefugnis zum Zweck der Bestandsaufnahme und Normenkontrolle.

In der katholischen Kirche kann der Papst einen sogenannten Apostolischen Visitator entsenden, um Vorfälle zu untersuchen, die sich gegen die kirchliche Ordnung richten könnten. Die Entsendung ist aber höchst selten, in neuerer Zeit ist besonders die Visitation des Priesterseminars in St. Pölten bekannt geworden.

Eine große Visitation am Reichskammergericht in Wetzlar fand zwischen 1767 bis 1776 statt.

Evangelische Kirchengemeinden werden vom Superintendenten (Dekan) / von der Superintendentin (Dekanin), katholische Pfarrgemeinden vom Bischof bzw. Weihbischof visitiert. Die meisten Ordensgemeinschaften haben Regional- und Generalobere mit Visitationsvollmacht.

In der Regel geht der Visitation ein Vorbereitungsprozess mit der Anfertigung von Berichten und Statistiken voraus. Neuere Visitationsordnungen können Team-Visitationen und Gemeindeversammlungen als Mittel der Visitation vorsehen. Auch wird häufiger die externe Wahrnehmung der politischen Gemeinde bei einer Visititation erfragt.

Im Qualitätsmanagement-Zertifizierungs-Verfahren der KTQ (im Gesundheitswesen) wird der Begriff 'Visitation' als Synonym für 'Audit' verwandt.

Literatur


  • Christian Peters, Friedrich Krause: Art. Visitation I. Kirchengeschichtlich II. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 35 (2003), S. 151-166 (v.a. historischer Überblick mit weiterer Lit.)

Kirchenwesen | Qualitätsmanagement | Kirchenrecht

Visitor

 

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