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Als Villa rustica bezeichnet man ein Landhaus beziehungsweise Landgut im römischen Reich.

Sie war Mittelpunkt eines landwirtschaftlichen Betriebs und bestand meist aus einem Hauptgebäude und mehreren, innerhalb eines ummauerten Hofs gelegenen Wirtschafts- und Nebengebäuden.

Das Haupthaus war meist im klassisch italienischen Stil gehalten. Die Front gliederte sich in die Eckrisaliten (mehr oder weniger hohe Ecktürme) und den Portikus. Der Zugang erfolgte über eine offene Säulenvorhalle (= Portikus), die in einen Innenhof führte. Von diesem waren die Wohn- und Arbeitsräume des Hausherrn und seiner Familie erreichbar.

Die Villen verfügten über beheizbare Baderäume oder eigene beheizbare Badehäuser, oft waren auch einzelne Räume über Fußbodenheizung (Hypokausten) zu beheizen. Sie wiesen auch in der Regel einen Keller auf, der entweder als Vorratskeller oder als Hausheiligtum für die Laren und andere Schutzgötter diente.

Hausherr der Villa rustica war oft ein aus dem Militärdienst ausgeschiedener Veteran, der innerhalb der provinzialen Infrastruktur Versorgungsaufgaben für die nahe gelegenen Städte und Garnisonen übernahm. Ebenso besaßen auch Senatoren oder Männer in hohen politischen Ämtern große Landgüter mit dem entsprechend großen Landhäusern.

In den germanischen Provinzen nutzen die nach 260 einrückenden Alamannen die Villen nach ihren technischen Möglichkeiten weiter, beispielsweise durch Einzug von Fachwerkwänden.

Siehe auch


Weblinks


Römisches Wohnhaus

 

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