Das Vikariat ist die praktische Vorbereitung für den Beruf des evangelischen Pastors.
Wer das Vikariat durchläuft, ist Vikar oder Vikarin. Das Vikariat ähnelt damit dem Referendariat des Juristen oder des Lehrers. Voraussetzung für das Vikariat ist u.a. das Abitur, das abgeschlossene evangelische Theologiestudium, also das Erste Theologische Examen (oder Erstes Kirchliches Examen) und der Eintrag auf der Landesliste der Landeskirche. Dieses entspricht dem akademischen Grad des Diploms (Dipl. theol.), das sich je nach Landeskirche und Universität zusätzlich zu dem Ersten Theologischen Examen erwerben lässt (siehe Theologie). Mit dem Ende des Vikariats wird das Zweite Theologische Examen (oder Zweites Kirchliches Examen) absolviert; dies ist kein akademischer Grad. Wenn die Kirche dann eine Anstellung als Pastor übernimmt, erfolgt die Ordination zum vollwertigen Pastor. Aber auch im Vikariat darf der Anwärter schon Kraft der Ordination des Pastors oder der Pastorin, der oder die die Ausbildung in der Gemeinde begleitet, das Abendmahl austeilen, Trauungen feiern, taufen etc.; dies ist eine Sonderregelung, um die Qualität dieser Ausbildung zu sichern. Der Ablauf und die Länge des Vikariats ist von Landeskirche zu Landeskirche unterschiedlich. In der Nordelbischen Kirche beginnt zweimal im Jahr ein Vikariatskurs, der zwei Jahre dauert und zwanzig Teilnehmer hat.
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"Vikariat (evangelisch)".
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