Der Begriff Vikar leitet sich vom lateinischen vicarius ab und bedeutet Statthalter, Stellvertreter.
Den Stellvertreter eines Bischofs nennt man Generalvikar oder Bischofsvikar. Der Papst versteht sich seit Leo I. als Vicarius Christi (Latein für: Stellvertreter Christi).
Als Assistent und Vertreter eines Domkapitulars ist ein Domvikar Mitglied eines erweiterten Domkapitels an Bischofskirchen, also Domen, Kathedralen oder auch Stiftskirchen.
In der russisch-orthodoxen Kirche ist der Vikar ein Geistlicher im Bischofsrang, der den eigentlichen Bischof unterstützt. Er hat aber keine eigene Diözese, wäre somit dem Weihbischof der katholischen Kirche vergleichbar.
Im Mittelalter bezeichnete man als Vikar auch die Stellvertreter weltlicher Machthaber.