Beim Niedersachsenhaus, dem niederdeutschen Hallen- oder Fachwerkhaus, unterscheidet man Zweiständerhaus, Dreiständerhaus und Vierständerhaus. Der Name nimmt Bezug auf die Anzahl der Ständerreihen, die der Länge nach im Haus angeordnet sind, die Halle (niederdeutsches Hallenhaus) bilden und direkt das Dach tragen (Ständer sind im Bauwesen senkrecht stehende Balken). Der Grundriss der Häuser ist unabhängig von der Anzahl der Ständerreihen bei allen Haustypen gleich.
Das Zweiständerhaus ist die älteste und immer etwas kleinere Bauform. Zwei der Länge nach im Haus angeordnete Ständerreihen, die die Deele (Diele) bilden, tragen die Hauptbalkenlage, auf deren Enden die Dachsparren liegen. Das Zweiständerhaus besitzt an den Seiten flachere, durch Auflanger und Aufschieblinge (Aufschieber) gebildete Dachteile, unter denen die Hiehle (auch Hille) liegt. Die unter dieser liegenden, als Ställe genutzten, niedrig gebauten Räume nennt man Kübbung; deshalb wird das Zweiständerhaus auch Kübbungshaus genannt. Das Ständerwerk der Außenwand (Traufe) ist durch kurze, statisch wichtige Balken mit dem Hauptständerwerk verbunden.
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"Vierständerhaus".
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