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Das Viermächteabkommen über Berlin, kurz Berlinabkommen, war ein Vertrag zwischen den drei westlichen Siegermächten des Zweiten WeltkriegesUSA, Großbritannien und Frankreich – und der UdSSR über Berlin, und wurde am 3. September 1971 unterzeichnet. Es entstand aus Verhandlungen der vier Siegermächte in Berlin.

Die am 26. März 1970 aufgenommenen Verhandlungen zwischen Frankreich, USA, Großbritannien und der Sowjetunion sollten folgende Fragen klären:

Ziele


  • Fortsetzung des Viermächtestatus zumindest für West-Berlin, d.h. Einbindung und Verpflichtung der UdSSR in eine Berlin-Regelung,
  • Sicherung Westberlins auf Dauer,
  • Ende der Störungen der Zugangswege,
  • Erleichterungen für die Bewohner Westberlins.

Inhalt


Das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 (BAnz Nr. 174/72 - Beil.) unterteilt sich in zwei Teile: Im ersten (allgemeinen) Teil ist nur von ZITAT "dem betreffenden Gebiet" die Rede, wogegen der zweite (besondere) Teil ausdrücklich nur die Westsektoren Berlins betrifft. Das die Auslegung dieses Faktum unterschiedlich erfolgt, war von vornherein klar, was sich auch aus der Präambel ZITAT "Unbeschadet ihrer Rechtsposition" ergibt.

  • Verantwortlichkeiten und Rechte der 4 Mächte in Berlin,
  • Änderungen des Status Berlins nur durch alle 4 Mächte möglich,
  • Verpflichtung der UdSSR für die Transitwege,
  • Bestätigung der besonderen Bindungen von Berlin (West) an die Bundesrepublik, aber nicht als vollwertiger Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland.

Das Abkommen schrieb zunächst die Verantwortung der vier Mächte für Berlin und ihre Rechte in Berlin fort und bestätigte den völkerrechtlichen Status quo der Stadt. Konkret verpflichtete sich die Sowjetunion zur Erleichterung des zivilen Transitverkehrs von der Bundesrepublik Deutschland nach Berlin (West). Des Weiteren garantierte der Vertrag die Aufrechterhaltung bzw. Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Berlin (West), wobei Berlin (West) weiterhin kein konstitutiver Bestandteil der Bundesrepublik war und auch nicht von der Bundesrepublik aus regiert wurde. Außerdem verpflichteten sich die Vertragspartner zur Verbesserung der Kommunikations- und Reisemöglichkeiten zwischen Berlin (West) und Berlin (Ost) sowie zwischen Berlin (West) und der DDR. Und schließlich vereinbarten die vier Vertragspartner geringfügige Gebietskorrekturen sowie die Vertretung Westberlins im Ausland durch die Bundesrepublik.

Das Inkrafttreten des Vertrags am 3. September 1971 war die Voraussetzung für das am 17. bzw. 20. Dezember 1971 unterzeichnete Transitabkommen sowie den am 21. Dezember 1972 unterzeichneten Grundlagenvertrag. Mit dem Berlinabkommen hatte die Sowjetunion die De-facto-Anerkennung der DDR durch die Westmächte und die Bundesrepublik erreicht und erkannte ihrerseits die enge Bindung von Berlin (West) an die Bundesrepublik an.

Folgen


  • Erfolg, da Entspannung um West-Berlin, seit 1970 keine Berlin-Krise mehr.

Als Ergebnis der neuen Ostpolitik der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (Aufgabe der Hallsteindoktrin, Moskauer Vertrag und Warschauer Vertrag, beide 1970) brachte das Berlinabkommen wesentliche Fortschritte für die Berliner Bevölkerung und war zugleich ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Neugestaltung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten, wie es sich im 1972 geschlossenen Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR manifestierte.

Doch vor allem über den Viermächtestatus bestand Uneinigkeit: Während die Westalliierten ganz Berlin kontrollieren wollten, bestand die Sowjetunion auf den Ostteil der Stadt. Letztlich konnte man sich aber einigen, sodass das Viermächteabkommen am 3. September 1971 in Kraft treten konnte.

Weblinks


Deutsche Geschichte (Nachkriegszeit) | Berliner Geschichte | 1971 | Völkerrechtlicher Vertrag

Four Power Agreement on Berlin

 

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