Das Vest Recklinghausen ist die alte Bezeichnung für den Gerichtsbezirk des mittelalterlichen Gogerichts in Recklinghausen. Es entspricht in etwa dem Gebiet des heutigen Kreises Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen.
Im Jahre 1228 erstmals erwähnt, war das Vest im Besitz des Erzbistums Köln. Der kurkölnische Statthalter residierte in Herten.
Der Kölner Erzbischof Ferdinand von Bayern verfügte am 4. September 1614, dass jedem Nichtkatholiken der dauernde Aufenthalt im Vest verboten ist, das war gültig bis 1802.
Der Begriff "Vest" wird auch heute noch verwendet:
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"Vest Recklinghausen".
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